Sichere Arzneimitteltherapie – ein Leben lang / ADKA-Standards begleiten die Medikation von der Aufnahme ins Krankenhaus bis zur Entlassung

Anlässlich des Tages der Patientensicherheit am 17.09.2026 unter dem Motto „Sichere Versorgung chronisch erkrankter Menschen – für ein gutes Leben!“ unterstreicht der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) die zentrale Bedeutung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Chronisch erkrankte Menschen sind häufig dauerhaft auf mehrere Arzneimittel angewiesen. Ihre Behandlung erstreckt sich über unterschiedliche Einrichtungen, Berufsgruppen und Lebensphasen. Damit steigt zugleich das Risiko für Informationsverluste, Wechselwirkungen, ungeeignete Dosierungen und vermeidbare Therapieprobleme.

„Patientensicherheit und Arzneimitteltherapiesicherheit sind für die Krankenhauspharmazie untrennbar miteinander verbunden. Unser Ziel ist, dass Patientinnen und Patienten im Krankenhaus die für sie richtigen Arzneimittel in der richtigen Dosierung und zum richtigen Zeitpunkt erhalten – sicher abgestimmt über den gesamten Behandlungsverlauf“, erklärt ADKA-Präsident Dr. Jochen Schnurrer.

Besonders sensibel sind die Übergänge zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Bei der Aufnahme in ein Krankenhaus müssen bestehende Arzneimitteltherapien vollständig und verlässlich erfasst werden. Während des Aufenthalts sind Veränderungen des Gesundheitszustands, neue Diagnosen, Organfunktionen und mögliche Wechselwirkungen kontinuierlich zu berücksichtigen. Bei der Entlassung muss schließlich sichergestellt sein, dass die weiterbehandelnden Ärztinnen und Ärzte, Apotheken, Pflegekräfte sowie die Patientinnen und Patienten selbst die angepasste Medikation nachvollziehen können.

Verlässliche Standards für die gesamte stationäre Versorgung

Um Krankenhausapotheken und interprofessionelle Behandlungsteams bei der Gestaltung sicherer Medikationsprozesse zu unterstützen, hat die ADKA fachlich konsentierte Standards für die drei zentralen Phasen der pharmazeutischen Betreuung im Krankenhaus entwickelt:

– Der ADKA-Standard „Pharmazeutisches Aufnahmemanagement“ beschreibt die strukturierte Erfassung der Vormedikation, den systematischen Medikationsabgleich und die pharmazeutische Prüfung bei der Aufnahme.
– Der ADKA-Standard „Stationäres pharmazeutisches Management“ gibt Empfehlungen für die kontinuierliche pharmazeutische Begleitung und Bewertung der Arzneimitteltherapie während des Krankenhausaufenthalts.
– Der ADKA-Standard „Pharmazeutisches Entlassmanagement“ unterstützt eine sichere Überleitung in den ambulanten Bereich, die nachvollziehbare Dokumentation von Therapieänderungen und die verständliche Information der Patientinnen und Patienten.

Damit bilden die ADKA-Standards (www.adka.de/wissenschaft/standards-leitlinien) das Medikationsmanagement von der Aufnahme über den stationären Aufenthalt bis zur Entlassung ab. Sie schaffen einen fachlichen Orientierungsrahmen für eine strukturierte, nachvollziehbare und patientenorientierte pharmazeutische Betreuung im Krankenhaus. Gerade bei chronisch erkrankten Menschen, die dauerhaft auf Arzneimittel angewiesen sind, ist diese Kontinuität von besonderer Bedeutung.

Krankenhausapothekerinnen und Krankenhausapotheker leisten hierzu einen wesentlichen Beitrag: Sie führen strukturierte Medikationsanalysen durch, beraten Patientinnen und Patienten sowie Behandlungsteams unmittelbar auf den Stationen, erkennen arzneimittelbezogene Risiken und unterstützen eine sichere, wirksame und individuell abgestimmte Therapie.

Die ADKA setzt sich deshalb dafür ein, das klinisch-pharmazeutische Medikationsmanagement und den Einsatz von Stationsapothekerinnen und Stationsapothekern flächendeckend weiterzuentwickeln und strukturell in der Krankenhausversorgung zu verankern. Die entwickelten Standards müssen nun in der Praxis mit den dafür notwendigen personellen, organisatorischen und digitalen Voraussetzungen umgesetzt werden.

Der Welttag der Patientensicherheit macht deutlich: Ein gutes Leben mit einer chronischen Erkrankung setzt eine sichere und kontinuierliche Versorgung voraus. Die Krankenhausapothekerinnen und Krankenhausapotheker übernehmen hierfür Verantwortung – gemeinsam mit Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften und allen weiteren Beteiligten im Gesundheitswesen.

Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. vertritt die Interessen von mehr als 90% der in Deutschland tätigen Krankenhausapotheker*innen. Er ist zugleich Berufsverband und wissenschaftliche Fachgesellschaft.

Ausdrückliches Ziel der ADKA ist die wirksame, sichere und wirtschaftliche Arzneimitteltherapie aller Patient*innen, die in deutschen Krankenhäusern behandelt werden. Die ADKA setzt sich dafür ein, die Qualität der Arzneimitteltherapie im Krankenhaus und an den Sektorengrenzen kontinuierlich zu optimieren, Risiken zu minimieren und für die Patient*innen ein größtmögliches Maß an Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) zu erreichen.

Alle Informationen unter: www.adka.de

Pressekontakt:

Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V.
Alt-Moabit 96 | 10559 Berlin
Christopher Jürgens | Geschäftsführer
Mail: gs@adka.de
Telefon: 030/3980 8752
Alle Informationen unter www.adka.de

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