. Zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, wonach Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen ausgehen, im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen sind, erklärt die Berichterstatterin für Lärmschutz der FDP-Bundestagsfraktion Judith SKUDELNY:
Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt den heute im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ? Erhöhung der Rechtssicherheit für Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätze.
Die Liberalen haben sich in den letzten Monaten intensiv in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs eingebracht. Dabei wurden die Ballspielplätze auf Betreiben der FDP in die Regelung einbezogen. Das ist ein liberaler Erfolg. Ballspielplätze sind wichtige Freiräume für die Entwicklung von heranwachsenden Kindern. Bisher waren sie rechtlich jedoch nicht geregelt.
Umso mehr freut es uns, dass die Anregungen der FDP-Fraktion heute auch durch den Kabinettsbeschluss bestätigt wurden. Wichtig dabei ist immer ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen der Anwohner und denen der Kinder. Denn eine kinderfreundlichere Gesellschaft lässt sich nur gemeinsam erreichen.
Insgesamt sind wir sehr zufrieden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Verbesserungsbedarf gibt es jedoch selbst bei guter Qualität. So wäre auch die Berücksichtigung der Kindertagespflege wünschenswert, die sich als günstige und flexible Art der Kinderbetreuung bewährt hat. Die FDP-Bundestagsfraktion ist zuversichtlich, dass wir diese Verbesserungen noch im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens einbringen können.
In der Vergangenheit war Lärm von Kindertagesstätten, Kinderspielplätzen und Bolzplätzen immer wieder Gegenstand von nachbarschaftlichen Streitigkeiten. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf stellt Kinderlärm im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung mehr dar und ist daher nicht mehr vergleichbar mit Baumaschinen- oder Verkehrslärm. Das ist eine Regelung für mehr Kinderfreundlichkeit, die längst überfällig war.
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