Zu den NGDs zählen beispielsweise Fragiles-X-Syndrom, Angelman-Syndrom, Tuberöse Sklerose, Williams Syndrom, Down-Syndrom (Trisomie 21) und Neurofibromatose. Als Erstbehandlung werden zunächst von den Eltern angeleitete verhaltenstherapeutische Schlafinterventionen empfohlen, wobei die Erfolgsquote bei rund 25 Prozent liegt. Bei den 75 Prozent der Patienten, bei denen Schlafhygienemaßnahmen unzureichend sind, kann das Melatoninarzneimittel Slenyto als einzige zugelassene pharmakologische Behandlung von Insomnie bei Kindern und Jugendlichen in dieser Indikation ab zwei Jahren verordnet werden.
Verordnung und Erstattung
Slenyto kann derzeit in der Indikation NGD mit abweichender diurnaler Melatoninsekretion und/oder nächtlichem Erwachen, wenn Schlafhygienemaßnahmen unzureichend waren, zur Kurzzeittherapie bis zu 4 Wochen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden.1 Es ist auch eine längere Behandlung bei entsprechend dokumentierter Begründung in der Patientenakte möglich. Dazu reichen in der Regel die Angaben der Indikation und der Ausschlusskriterien von wirtschaftlichen Therapiealternativen.2 Seit November 2024 läuft ein Verfahren vom Gemeinsamen Bundesausschuss zur Anpassung der Arzneimittel-Richtlinie, um eine dauerhafte Verordnung ohne zusätzliche Begründung zu ermöglichen. Die Behandlung von Insomnie bei Autismus-Spektrum-Störung und Smith-Magenis-Syndrom ist unverändert ohne zusätzliche Dokumentation in der Dauertherapie erstattungsfähig.
Retardiertes Melatonin als Minitablette
Melatoninmangel oder -fehlregulation ist ein häufiger pathophysiologischer Mechanismus für Insomnie bei neurogenetischen Erkrankungen. Slenyto ist eine Melatoninformulierung mit verlängerter Wirkstoff-Freisetzung, die Melatonin im Laufe der Nacht abgibt und das körpereigene Freisetzungsprofil gesunder Menschen nachahmt. Die innovative Formulierung in Form von Minitabletten wurde speziell entwickelt, um Kindern mit NGD ein einfaches Schlucken zu ermöglichen.
„Slenyto ist das einzige Arzneimittel, das einen Therapiebeginn ab einem so frühen Alter ermöglicht“, sagt Dr. Markus Rudolph, Geschäftsführer des auf Kinderarzneimittel spezialisierten Familienunternehmens InfectoPharm. „Wir freuen uns, für so viele Kinder und Jugendliche mit NGD einen bedeutenden Bedarf in der pädiatrischen Versorgung zu decken.“
Quellen
1 Arzneimittel-Richtlinie Anlage III Nr.32
2 Arzneimittel-Richtlinie § 10 Absatz 2 Satz 2
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