Der Vater des Amokläufers hätte sich nichts
vergeben, wenn er den Hinterbliebenen der Opfer mit einer
Entschuldigung entgegengetreten wäre. Er hätte, ohne prozessualen
Schaden zu nehmen, seine moralische Mitschuld eingestehen können. Die
Angehörigen der Opfer hätten ihm dies sicherlich hoch angerechnet.
Diese Chance hat er zumindest am ersten Prozesstag vertan.
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