Nun gilt es einen Kaufvertrag formulieren zu lassen und die Ergebnisse Ihrer Verhandlungen darin rechtlich sicher zu fassen.
Häufig hört man jetzt: „Um die Verträge muss ich mich nicht kümmern. Das veranlasst ja der Käufer und der Notar prüft alles!“
Doch Vorsicht: Der Notar beurkundet Ihren Willen. Er prüft auch die rechtliche Zulässigkeit Ihrer Vereinbarungen und kümmert sich um den regulären Ablauf des Eigentumsüberganges.
Aber: Überlassen Sie nicht die Ausgestaltung des Vertrages ausschließlich dem Käufer. Auch Sie sollten sich mit dem Notar beraten, damit Ihre Interessen gewahrt werden!
Gerne gibt Ihnen das Team von Immobilien-Fuxx weitere Auskünfte zu diesem Thema unter Telefon (0 43 71) 50 23 90.