Der Referent, selbst als Oberarzt im Rettungsdienst tätig, stellte zunächst die rechtlichen Grundlagen wie Heilpraktikergesetz, Notfallsanitätergesetz und Betäubungsmittelgesetz vor und ging auf die Möglichkeit der (Vorab-)Delegation ein. „Für die Vorabdelegation verantwortlich sind die ,Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst ; jedoch bedeutet diese Bezeichnung nicht in allen Bundesländern dasselbe!“ Der Bundesfeuerwehrarzt erläuterte neben den Standardarbeitsanweisungen auch deren Entwicklungsprozess.
Zum Abschluss der Online-Fortbildung beantwortete Dr. med. zur Nieden zudem noch konkrete Fragen aus dem Publikum, so etwa zur Maßnahmen-Übertragung der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst oder zu verpflichtenden Aufgaben von Notfallsanitätern.
Die Themen für die nächsten Ausgaben der „DFV direkt“:
– DFV-Bundesstabführer Thorsten Zywietz berichtet am 16. September 2024 von 18.00 bis 19.00 Uhr in einer Onlinefortbildung zum Thema „Feuerwehrmusik in Deutschland: Historie, Entwicklung, aktuelle Aufgaben und pädagogische Verantwortung“.
– Am Mittwoch, 16. Oktober 2024, informiert Brandoberingenieur Jochen Fries (Evonik Operations GmbH, Werkfeuerwehr Chemiepark Marl) von 18.00 bis 19.00 Uhr über „TUIS-Hilfeleistungen bei Gefahrgutunfällen: Kooperation zwischen öffentlicher Gefahrenabwehr und TUIS“.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung stehen unter https://www.feuerwehrverband.de/veranstaltungen/dfv-direkt/ zur Verfügung. Dort gibt es auch die Präsentation des DFV-Bundesfeuerwehrarztes zum Download.
(Harald Nülle, DFV-Presseteam)
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