Wer gute Gründe hat, kann eine Änderung seines Vornamens herbeiführen
Fernsehmoderator Dieter Moor (54) hatte genug von seinem Vornamen. Endlich wollte er ändern, was die Altvorderen für ihn bestimmt haben. Aus Dieter wurde Max. Doch bis es soweit kam, musste alles erst amtlich besiegelt werden. In Deutschland stehen weder der Vorname noch der Familienname zu freien Disposition. Steht nur der Wunsch hinter dem Anliegen, wird der Antrag auf eine Namensänderung sicher keinen Erfolg haben.
Änderung des Namens braucht einen wichtigen Grund
Für eine Namensänderung braucht es einen gewichtigen Grund. Alles geregelt in Paragraf 3 des Namensänderungsgesetzes. Doch was ein wichtiger Grund ist, wird sehr individuell festgelegt. Denn der jeweilige Standesbeamte entscheidet darüber, ob ein Grund ein wichtiger Grund ist.
Der Staat will eine Namenskontinuität, deshalb die hohen Hürden für die Änderung
Der Staat hat ein Interesse an einer Namenskontinuität. Der wichtige Grund muss daher größer sein als diese Schutzfunktion. Doch was ist ein wichtiger Grund? Wer einen Sammelnachnamen wie Müller, Meier oder Schulze trägt, hat beste Chancen auf eine Namensänderung. Auch besonders komplizierte Namen oder Namen die offensichtlich lächerlich oder anstößig sind, können geändert werden.
Vornamen sind leichter zu ändern als Nachnamen bzw. Familiennamen
Vornamen sind leichter zu ändern als Familiennamen. Hier liegt das öffentliche Interesse nicht so schwer in der Waagschale. Prinzipiell sind die Voraussetzungen für eine Änderung dieselben wie bei Nachnamen. Wird ein Name tatsächlich für änderungswürdig befunden, dann steht dem Antragsteller die Wahl des neuen Namens frei. Nur eines muss gesichert sein – der neue Name darf keine Angriffsfläche bieten. Wer einen schönen neuen Vornamen suchen darf, sollte einen Blick in die große Internet Namensdatenbank http://www.WelcherName.de/Vornamen werfen.