Wann bekomme ich eine Pflegestufe?

Der § 14 SGB XI besagt, was Hilfebedarf im Sinne des Gesetzes ist.
Nicht immer erfolgt eine korrekte Einschätzung Ihres Pflegebedarfs durch den Gutachter des Medizinischen Dienstes.
Hier kann ich Ihnen meine Hilfe bei den Formalitäten anbieten und Sie beratend begleiten sowie Ihnen Hilfestellung geben.

Pflegegutachterin / Pflegesachverständige
Sylvia Grünert

Am Blütengrund 2
04425 Taucha

kostenlos: 0800 795 84 24

E-Mail: pflegesg@web.de oder info@pflegesg.de

www.pflegesg.de
www.pflegegutachten-zentrale.de

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