Winkelmeier-Becker: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muss für die Unterbringung in der Psychiatrie gestärkt werden

Sicherheit der Allgemeinheit muss gleichzeitig
gewährleistet bleiben

Das Kabinett hat heute den „Entwurf eines Gesetzes zur
Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen
Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer
Vorschriften“ beschlossen. Hierzu erklärt die rechtspolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker:

„Es ist gut, dass nun ein Gesetzentwurf zum Thema Unterbringung in
einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB vorliegt, mit dem
langjährige Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgegriffen
werden. CDU und CSU haben sich bereits im Koalitionsvertrag dafür
eingesetzt, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Unterbringung
stärker zu berücksichtigen. Dies wird jetzt umgesetzt und damit eine
Reformidee aus der letzten Wahlperiode aufgegriffen.

Insbesondere aktuelle Fälle aus der Praxis haben gezeigt, dass die
verfassungsrechtlich gebotene Beachtung der Verhältnismäßigkeit bei
der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gesetzlich
stärker konkretisiert werden muss.

Zukünftig muss einerseits ausgeschlossen sein, dass jemand schon
wegen eines Deliktes mit nur geringem Schaden in der forensischen
Psychiatrie untergebracht werden kann. Andererseits darf eine Reform
des Unterbringungsrechts aber nicht auf Kosten der Sicherheit der
Allgemeinheit gehen. Dies wird bei den weiteren Beratungen zu prüfen
sein.“

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