Sicherheit für Herrchen, Frauchen und Vierbeiner
Der Versicherungsschutz von LTA greift, wenn aufgrund des Zustandes des Vierbeiners die geplante Reise nicht angetreten werden kann. Im Falle einer unerwarteten schweren Erkrankung oder einer schweren Unfallverletzung des zur Reise angemeldeten Hundes fällt damit der Reiserücktritt unter den Versicherungsschutz.
Die LTA bietet für die schönste Zeit des Jahres von Basic- bis All-in-One-Paketen ein breites Spektrum an Dienstleistungen rund um den Reiseschutz an. Mit der Aufnahme der „Hunde-Klausel“ greifen diese nun noch umfangreicher und können noch gezielter auf die individuellen Bedürfnisse der Kunden, insbesondere der Hundebesitzer, zugeschnitten werden.
Weitere Informationen: http://www.lta-reiseschutz.de
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