Wer sein Testament beim Notar oder Amtsgericht
hinterlegt, kann dies im „zentralen Testamentsregister“ (ZTR) bei
geringen Kosten registrieren lassen. Das Testament wird dadurch
sicherer gefunden. „Gespeichert werden nur die Angaben, wo die
Testamente und Erbverträge aufbewahrt sind, nicht deren Inhalte“,
sagt Rechtsanwalt Jan Krüger von der Bundesnotarkammer im
Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“. Ein zu Hause hinterlegtes
Testament kann nicht erfasst werden. Der Notar nimmt die
Registrierung kostenlos vor, nur das ZTR selbst berechnet einmalig
maximal 18 Euro.
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Das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ 1/2012 liegt in den
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Ruth Pirhalla
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