Meersburg/Konstanz
Bei der Staatsanwaltschaft Konstanz ging in den letzten Tagen eine Anzeige „wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ ein.
Beschuldigt wird 99-jährige Frau Anna Moosmayer, aus Meersburg, die in mindestens vier Fällen aktiven Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet hat. Wird sie verurteilt, drohen ihr nach dem Gesetz „zwei Jahre Haft“. Eine Strafe die sie gerne auf sich nehmen wird.
Gegen die „Alte Dame“ liegt bereits ein Gerichtsbeschluss vor, in dem eine „geschlossene“ Unterbringung bis zu ihrem Lebensende bekundet ist. Mit viel Glück, werden die Gesetze noch während ihrer möglichen Haftzeit geändert, und sie kann die restlichen Lebensjahre in Freiheit verbringen.
Wie wir von der Beschuldigten erfahren konnten wehrt sie sich seit über zwei Jahren gegen eine „Entmündigung“, jetzt heißt es offiziell „Betreuung“ was aber an der Sache nichts ändert.
Mit Gewaltanwendung, wie das „Nichtöffnen der Eingangstür“ hat sie bereits mehrmals den Zugriff auf ihre Person entzogen.
Letztmalig am 29.01.2010, bei dem die Vollstreckungsbeamten mit Hilfe einer Stichsäge die Wohnungstür zu Kleinholz machen ließen. Der Widerstand war vorerst gebrochen und Frau Moosmayer wurde für fast sieben Wochen bis zum 17.03.2010 in der Psychiatrie eingesperrt. Eine schriftliche Willenserklärung ihrerseits, zur sofortigen Rückkehr in ihre Wohnung, wurde vom Arzt der Psychiatrie ignoriert. Von der Beschuldigten haben wir erfahren, daß sie bereits während dieser Zeit auf richterliche Anordnung geschlossen untergebracht wurde.
Dazu äußerte sich die Beschuldigte in einem Dokumentarfilm „war ich eingesperrt ohne Sonne ohne Licht und wurde jeden Tag nur angeschrieen“ weiter „die sollen mich in Ruh in Frieden lassen“ „dieser Zwang – das kann ich nicht brauchen“.
In den Jahren 2008 und 2009 hat sie bereits mehrmals Gerichtstermine verweigert, hat sich sogar im Frühjahr 2009 über die Grenze bringen lassen. Eine Kopie dieses Befehls an Ihren Reisebegleiter hat die Beschuldigte am 29.01.2010 an die Außenseite des Küchenfensters gelegt, um evtl. ihre Abwesenheit zu bekunden. Leider wurde sie von einem Passanten verfpfiffen. Diese Kopie des Befehls an Ihren Reisebegleiter haben die Vollstreckungsbeamten mitgenommen.
Hintergrund für Ihre Gewalttaten, ist eine Zwangsbetreuung (im Sinne der §§1896 ff BGB), der sie sich nicht beugen will.
Die Beschuldigte, gibt weiter an, „ich will keinen Betreuer, alles was ich brauche und will erledigt mein Ehegatte“ weiter „für was hat man denn einen Ehegatten, wenn er für mich nicht sorgen darf?“
Wird die Ehe durch das Betreuungsgesetz ins Absurdum geführt. 1992 hat Bundeskanzler Kohl das Betreuungsgesetz geschaffen und zeitgleich die Ehegesetze an das entwürdigende Betreuungsgesetz angepaßt. Seitdem kann der Staat mit seinen Betreuungsbehörden (meist in den Landratsämtern angesiedelt) in jede Ehe einbrechen, gegen den Willen der Beteiligten. Zur Zeit stehen ca. 1,5 Millionen Erwachsene Deutsche Staatsbürger unter den Fängen des Betreuungsgesetzes, also jeder 40ste Erwachsene in Deutschland. Wieviele davon zwangsbetreut werden liegt nicht offen vor, da viele der Betreuten der Öffentlichkeit entzogen worden sind.
Anna Moosmayer hatte das Glück verheiratet zu sein. Zum Glück mit einem Mann, der sofort mit einem juristischem Studium begann, um die Freiheit der Beschuldigten zu sichern. Ein Studium, daß kein Ende findet. Hat doch die Regierung unter Bundeskanzler Merkel das Betreuungsgesetz noch menschenunwürdiger gestaltet.
Herr Moosmayer hat vor Jahren einen Eid geleistet, die Freiheit des deutschen Volkes zu verteidigen. Diesen Eid hat er bis heute nicht gebrochen. Er hat zwar durch die Zwangsbetreuung von Anna Moosmayer alles verloren, aber an ein Aufgeben denkt er nicht.
2007 hat ein leitender Angestellter des zuständigen Landratsamtes schriftlich bekundet, daß keine Ermittlungen gegen die Anna Moosmayer geführt werden. Trotzdem wird dem Ehepaar massiv vorgeworfen, mit den Behörden nicht zusammengearbeitet zu haben.
Da sich die ermittelnden Personen wie Trickbetrüger benommen haben, ist es selbstredend, daß das Ehepaar den schriftlichen Ausführungen des leitenden Angestellten mehr Glauben schenkte als diesen trickreichen Personen.
Der Ehegatte bleibt seinem Versprechen gegenüber der Anna Moosmayer treu. Vor 11 Jahren hat er ihr versprochen, alles zu tun, damit sie einmal in Freiheit sterben kann. Selbst wenn es auch ihm seine Freiheit kostet. Versprochen ist versprochen.
Pressekontakt
Egon Moosmayer
Sonnhalde 28
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