Verbraucherportal flightright macht auf verkehrte
Darstellung der SPIEGEL-Redaktion aufmerksam und befürchtet, dass die
Rechte der Passagiere in Brüssel auf der Strecke bleiben
In der aktuellen Ausgabe berichtet „DER SPIEGEL“ (Ausgabe 6/2014)
im Vorfeld der morgigen Sitzung des Europäischen Parlamentes unter
der Überschrift „Mehr Rechte für Passagiere“ über die angeblich
geplante Stärkung der Passagierrechte durch das Europäische
Parlament. Der Bericht verkehrt die tatsächliche Situation um die
Veränderung der derzeit geltenden Fluggastrechte-Verordnung leider
ins völlige Gegenteil. Für den Juristen und Mitgründer des
Fluggastrechte-Portals flightright ist die Tatsache, der völlig
verzerrten Darstellung in einem renommierten Magazin wie dem SPIEGEL,
trauriger Beleg dafür, dass die Airline-Lobby von der Öffentlichkeit
weitgehend unbemerkt einen Sieg in Brüssel einfährt.
Dr. Philipp Kadelbach zur SPIEGEL-Veröffentlichung: „Der SPIEGEL
berichtet, dass es nach derzeitiger Rechtslage auf der Langstrecke
über 6000 km ab einer Verspätung von 12 Stunden eine Entschädigung
geben würde und diese Schwelle nun vom Europäischen Parlament auf 7
Stunden herabgesetzt werden soll. Tatsächlich haben Passagiere nach
heute geltender Rechtslage ab 3 Stunden und nicht erst ab 12 Stunden
einen Anspruch. Die Airline-Industrie arbeitet massiv daran, die
Rechte der Verbraucher zurückzudrehen. Die Kommission hat 12 statt 3
Stunden vorgeschlagen, das Parlament sieht nun einen Kompromiss bei 7
Stunden. Fakt ist aber, es geht hier um eine Verschlechterung der
Rechte und nicht um eine Verbesserung. Nach unseren Berechnungen
gehen künftig über 70 % aller Fluggäste leer aus. Die eine Sache ist,
wenn die Politik eine Verschlechterung der Fluggastrechte
verabschiedet. Eine ganz andere Sache ist, wenn die Airline-Lobby es
schafft, dass dann auch noch als Stärkung der Verbraucherrechte zu
verkaufen. Es ist uns völlig unverständlich, wie dem SPIEGEL so ein
Lapsus durchrutschen konnte.“ Diese Berichterstattung verwundert
Kadelbach umso mehr, als dass der SPIEGEL in früheren Artikeln (s.u.)
bereits hervorgehoben hatte, dass eine Verschlechterung der
Fluggastrechte droht.
Die bisherigen Etappen der geplanten Überarbeitung der
Fluggastrechte: Die EU-Kommission schlug vor, entschädigungslose
Wartezeit von derzeit 3 auf 5, 9 bzw. streckenabhängig 12 Stunden
hochzusetzen. Der zuständige Ausschuss des EU- Parlamentes strebt nun
einen Kompromiss-Vorschlag an (Hochsetzung auf 3, 5 bzw. 7 Stunden).
„Dem Kommissionsvorschlag gegenübergestellt wäre dies
selbstverständlich die mildere Verschlechterung für Fluggäste“, so
Dr. Philipp Kadelbach, Jurist und Gründer von flightright. „Doch im
Vergleich zu der Ist-Situation würden immer noch Tausende Fluggäste
zukünftig leer ausgehen.“
Dieser Einschätzung schließt sich auch der europäische
Fahrgastdachverband European Passengers“ Federation (EPF) an. Und
auch Otmar Lell vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
stellt klar: „Konsequent wäre es, wenn alle Fluggäste bei mehr als 3
Stunden Verspätung einen Anspruch auf Entschädigung haben –
unabhängig von der Flugdistanz“. Sonst gehen die geplanten
Neuregelungen der Fluggastrechte in Europa zu Lasten der Passagiere.
Berichterstattungen wie die des SPIEGEL spielen der Lobby jedoch nur
noch mehr in die Hände und führen dazu, dass die zuständigen Gremien
in Brüssel die Rechte der in Europa reisenden Fluggäste zugunsten der
Airlines stark beschneiden.
Flightright hat sich darauf spezialisiert, Entschädigungsansprüche
von Fluggästen umzusetzen. Bereits über 400 000 Passagieren konnte
das Portal helfen. Um Verbrauchern im Entscheidungsprozess einer
neuen Fluggastrechteverordnung eine Stimme zu geben, hat Kadelbach
eine Petition ins Leben gerufen, die bereits über 5500 Personen
unterzeichnet haben. Weitere Informationen zu flightright und der
Petition unter: www.flightright.de bzw. www.flightright.de/petition.
Ältere SPIEGEL-Artikel, die sich auf die richtigen Daten stützen und
in den Änderungsvorschlägen eine Verschlechterung erkennen:
http://ots.de/aaNcc
http://ots.de/o9PIf
Über flightright:
flightright (www.flightright.de), das Verbraucherportal für
Fluggastrechte, startete im Frühjahr 2010. Passagiere haben die
Möglichkeit, Entschädigungen für verspätete oder annullierte Flüge
direkt über das Portal von flightright einzufordern. flightright
beruft sich auf die EU-Verordnung 261/2004. Diese spricht Betroffenen
von Flugausfällen und Verspätungen eine Wiedergutmachung durch die
Fluggesellschaft zu. Weitere Informationen auf
http://www.flightright.de
Medienkontakt:
Andrea Feustel | +49.331.981.690.44 | andrea.feustel@flightright.de