Laut dem Transplantationsgesetz ist in Deutschland im Gegensatz zu einigen anderen europäischen Ländern die ausdrückliche Zustimmung zur postmortalen Organentnahme erforderlich. Angesichts der rückläufigen Spenderzahlen kommen aus den Reihen der Ärzte immer wieder die Forderungen an die Politik, die Zustimmungslösung durch eine Widerspruchslösung zu ersetzen. Solch eine Novellierung des Transplantationsgesetzes ist derzeit jedoch nicht in Sicht.
Es ist absehbar, dass sich künftig die Diskrepanz zwischen dem Bedarf an Organen und der Zahl der Spender weiter vergrößern wird. Die kontinuierlich steigende Lebenserwartung der Menschen in Wohlstandsgesellschaften ist hierfür ein wesentlicher Grund. Um eine Unabhängigkeit von Organspenden zu erreichen, arbeiten Wissenschaftler weltweit an Methoden, um künstliche Organe im Labor zu züchten. Einen wertvollen Rohstoff hierfür bieten so genannte mesenchymale Stammzellen (MSC). Forschern ist es bereits gelungen, diese Stammzellen in Leber-, Herz- oder Nervenzellen umzuwandeln. „MSC können dazu beitragen, verschiedene Gewebearten und zukünftig vielleicht auch Organe nachzubilden“, hofft PhD Michael Cross, Experte für Stammzellforschung in der Abteilung für Hämatologie und Internistische Onkologie (Universitätsklinikum Leipzig). Mesenchymale Stammzellen besitzt jeder Mensch ein Leben lang, jedoch nimmt die Anzahl der Stammzellen im Laufe des Alterns ab. Die wertvollste Quelle ist daher das Nabelschnurgewebe, das besonders reich an MSC ist. Diese jüngsten Stammzellen sind vital sowie unbelastet und bieten ein hohes Vermehrungs- und Wandlungspotenzial. Die Vision von Wissenschaftlern: Wenn bei der Geburt von Kindern die Stammzellen aus der Nabelschnur gesichert und fachgerecht langfristig eingelagert werden, könnten sie im späteren Leben als Basis zum Züchten von eigenen Ersatzorganen genutzt werden. Auf diese Weise würde dann auch das große Problem in der Transplantationsmedizin, das durch Abstoßungs-Reaktionen verursacht wird, vermieden werden.