Containermiete: FAQs

Täglich wird die Metropole Hamburg von circa 25.000 Containern erreicht. Dabei werden die widerstandsfähigen Behälter etwa genutzt, um Abfälle und Güter zu transportieren und zu lagern. Ihre Maße besitzen eine internationale Gültigkeit.

Daneben kommen Container jedoch auch im Bereich von Renovierungen, Baumaßnahmen und weiteren Arbeiten zum Einsatz, bei denen Abfälle anfallen, die nicht in den regulären Müll gegeben werden dürfen. Die Container dienen dazu, ein fachgerechtes Sammeln und eine entsprechende Entsorgung des Abfalls sicherzustellen. In den meisten Gemeinden und Städten finden sich darüber hinaus auch öffentliche Sammelstellen, an denen die Container zu finden sind, beispielsweise in Form eines Wertstoffhofes.

Diejenigen, die sich etwa für die Mietung eines Containers in Wien interessieren, haben dabei die Auswahl zwischen verschiedenen Größen und Arten der Container, welche die Entsorgung von Sperrmüll, Park- und Gartenabfällen, Bauschutt, Altholz und Abfall ermöglichen. In der Regel findet die Lieferung der Container zu einem Wunschort statt, an welchem der volle Behälter im Anschluss ebenfalls wieder abgeholt wird. Welche Fragen im Zusammenhang mit der Containermiete besonders häufig aufkommen, zeigt der folgende FAQ.

Welche Materialien dürfen gemeinsam in einen Container gegeben werden?

In der Regel ist es nicht gestattet, einen Container mit unterschiedlichen Materialien zu füllen. Der Grund dafür ist, dass der Containerinhalt auf einen Bauhof gebracht wird, auf dem eine strikte Mülltrennung praktiziert wird. Gemischten Bauschutt in einen Container zu geben, ist somit nicht erlaubt.

In einem Container, der Sperrmüll enthält, dürfen so beispielsweise keine Elektrogeräte, Farben, Batterien oder chemische Reststoffe zu finden sein. Bei diesen Dingen handelt es sich nämlich um Sondermüll. Sollten viele unterschiedliche Materialien zu entsorgen sein, ist es somit grundsätzlich empfehlenswert, mehrere Container zu mieten.

Wie gelingt die Entsorgung von Sondermüll?

Der Mieter eines Containers muss die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes berücksichtigen, wenn es darum geht, Sondermüll fachgerecht zu entsorgen. Im Bereich des Sondermülls wird außerdem eine grundlegende Unterscheidung zwischen nicht-gefährlichen und gefährlichen Abfällen vorgenommen.

Stein- und Mineralwolle sind beispielsweise in speziellen KMF-Säcken zu sammeln, in Big Backs gehören Baustoffe, die Asbest enthalten. Dagegen dürfen die Abfälle, die als gefährlich eingestuft werden, gar nicht in den Container gegeben werden.

Welche unterschiedlichen Arten von Containern gibt es?

Es lassen sich verschiedene Arten von Containern unterscheiden. Eine Unterteilung findet dabei in Spezial- und Standardcontainer statt.

Einer besonders großen Beliebtheit erfreuen sich die Abrollcontainer. Diese sind in unterschiedlichen Größen bestellbar, sodass sie ein Volumen zwischen einem und 30 Kubikmeter umfassen können. Daneben gibt es sowohl Modelle mit als auch ohne eine Klappe. Zu achten ist von den Mietern darauf, dass sie über einen geeigneten Stellplatz für ihre gewählte Containergröße verfügen, damit ausreichend Platz zum Rangieren besteht.

Wie gestaltet sich die Nutzungsdauer eines Containers?

Um einen Container im öffentlichen Raum, beispielsweise auf der Straße vor der Wohnung, aufstellen zu dürfen, muss durch den Mieter bei der Stadt ein entsprechender Antrag gestellt werden. Pro Woche und Quadratmeter beträgt die anfallende Sondernutzungsgebühr circa zwei Euro, daneben ist außerdem die Verwaltungsgebühr zu bezahlen. Wie hoch diese ausfällt, ist von der jeweiligen Region und dem Zeitraum abhängig. Eine Erlaubnis ist jedoch nicht notwendig, wenn der Container auf einem privaten Grundstück aufgestellt wird.

In der Regel werden die Container für einen Monat gemietet. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, den Container länger zu nutzen – durch die Verleiher wird dann eine entsprechende Monatsgebühr erhoben.