Am Ende kann eine Aussöhnung genau so stehen wie eine juristische Auseinandersetzung
Mit der medizinischen sowie juristischen Expertise werden Patienten „auf Augenhöhe“ mit der Klinik, dem Arzt oder der Praxis gebracht. Die Durchsetzung maximaler Ansprüche ist nicht das vorrangige Ziel. Vielmehr geht es um ein Anerkenntnis (wenn ein Fehler geschehen ist), eine Entschuldigung oder eine angemessene Entschädigung. Deshalb gehören zum Team von „medizinrechtaufaugenhoehe.de“ neben Fachanwälten auch Mediatoren.
Per Definition spricht man von einem Behandlungsfehler, wenn die medizinische Maßnahme nicht dem allgemein anerkannten Standard entspricht, der zum Zeitpunkt ihrer Durchführung bestand. Das kann beispielsweise eine missglückte orthopädische Operation, Schönheits-OP oder eine falsche Medikation durch das Pflegpersonal sein. Es kommt aber auch vor, dass gegen die Dokumentationspflicht verstoßen wurde oder ein bildgebendes Verfahren falsch interpretiert wurde – so etwa Röntgen- oder MRT-Aufnahmen, bei denen Befunde übersehen wurden.
Eine Durchsetzung von Schadenersatz und Schmerzensgeldansprüchen gegen Versicherer und behandelnde Ärzte oder Krankenhausträger kann langwierig und kostspielig sein. Oft haben Patienten Angst vor einer Auseinandersetzung mit den Ärzten und wollen sich dem Stress nicht aussetzen, um Gehör kämpfen zu müssen. Hier ist „medizinrechtaufaugenhoehe.de“ der richtige Partner.
Legal Tech wichtig bei wiederkehrenden Fällen
Die Rechtsanwaltskanzlei Schumacher und Partner kann bei Rechtsfragen rund um Arzthaftung eine optimale Beratung anbieten. Hier setzt die Kanzlei auf Legal Tech, um diese Fälle zügig zu behandeln. In allen wiederkehrenden Arbeitsschritten unterstützen Digitalisierung und zahlreiche Automatisierungen die Anwälte bei der Arbeit. Dies sorgt dafür, dass sie mehr Zeit für Beratung und Austausch mit den Mandanten haben. Außerdem wird mit dem Einsatz neuer Technologien eine deutlich höhere und vor allem stets gleichbleibende Beratungsqualität erreicht.