Das Bündnis ProTransplant reicht aufgrund der anhaltend alarmierenden Situation bei der Organspende Verfassungsbeschwerde ein. Möglich wird dies durch die jüngst erfolgte Änderung des Transplantationsgesetzes, die aus Sicht des Bündnisses keine echten Fortschritte mit sich bringt.
„Mit der Erweiterung der Lebendspende-Optionen hat sich der Gesetzgeber zum kleinstmöglichen Schritt durchgerungen. Das ist bei weitem nicht ausreichend, um die gravierenden Probleme bei der Organspende in Deutschland zu lösen. Deshalb gehen wir nach Karlsruhe“, erläutert Sprecherin Zazie Knepper. „Das Grundrecht auf Leben gilt auch für die Wartepatient:innen. Wir möchten sicherstellen, dass kein Mensch mehr während der Wartezeit auf eine Organtransplantation verstirbt. Der Staat muss mehr Verantwortung übernehmen.“ Beschwerdeführer:innen sind Personen, die seit langem auf eine Organtransplantation warten – in Deutschland ist das die Regel.
Eine Verfassungsbeschwerde ist innerhalb eines Jahres nach dem Inkrafttreten eines Gesetzes möglich. Die Novellierung des Transplantationsgesetzes mit den Regelungen zur Lebendorganspende wurde am 1. Juni 2026 wirksam.
Der Staat ist verfassungsrechtlich verpflichtet, gesetzliche Rahmenbedingungen für eine Erhöhung der Zahl der Spenderorgane zu schaffen. Mit der Klage möchte das Bündnis prüfen lassen, inwieweit der Staat seine Schutzpflicht verletzt und damit gegen das Grundgesetz verstößt, da sich alle bisherigen Maßnahmen gegen den Organmangel als unzureichend erwiesen haben.
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