Allerdings sind auch viele der Wärmeerzeuger, die das Gesetz jetzt noch verschont, weit entfernt von den Modulationsfähigkeiten und den niedrigen Verbrauchswerten heutiger Geräte. Je früher ein Kessel durch ein effizienteres Modell ausgetauscht wird, desto schneller hat sich diese Maßnahme durch den geringeren Energiebedarf bezahlt gemacht. Die Gebäudetechnik-Spezialisten des Systemanbieters Wolf Heiz- und Klimatechnik (Mainburg) betonen in diesem Zusammenhang die Einspar-Optionen heutiger Brennwertzentralen sowie die Möglichkeiten zur Einbindung erneuerbarer Energien in die häusliche Wärmeversorgung. Die Installation einer Solaranlage, einer Wärmepumpe oder eines Biomassekessels reduziert den Bedarf an fossilen Brennstoffen deutlich und wird deshalb vom Staat finanziell unterstützt (Fördermaßnahmen-Übersicht unter www.wolf-heiztechnik.de).
Die EnEV 2014 löst die bestehende Verordnung von 2009 ab. Neben der Austauschpflicht für alte Heizkessel regelt sie vor allem die Effizienzanforderungen im Gebäudesektor. Damit spielt die Verordnung nach Ansicht der Gesetzgeber bei der Energiewende eine maßgebliche Rolle. „Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Die Novelle leistet hierzu einen bedeutsamen Beitrag“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Bundesministerien für Bau und Wirtschaft. Ein wichtiges Instrument bei diesen Anstrengungen ist der Energieausweis für Gebäude, der in der neuen EnEV zusätzliches Gewicht bekommt. Verkäufer und Vermieter müssen die wichtigsten energetischen Kennwerte des Hauses aus diesem Dokument künftig in Immobilienanzeigen nennen und den Ausweis bereits bei Besichtigungsterminen vorlegen.