Die Gütesicherung für Barrierefreiheit umfasst Kriterien, die nahezu alle Lebensbereiche abdeckt. Die Erfüllung dieser Anforderungen ist die Voraussetzung für die Vergabe des Gütezeichens. Dazu gehören unter anderem Informationen in Braille- oder Profilschrift, schwellenfreie Zugänge oder die leichte Erreichbarkeit von Armaturen oder Bedienungsknöpfen. Die Anforderungen beziehen öffentliche und private Gebäude ein und gelten auch für Restaurants, Hotels, Bankschalter, Arztpraxen oder Parks und Spielplätze. Tragen Dienstleistungen das Gütezeichen, zeichnen sie sich zum Beispiel dadurch aus, dass das Verhalten gegenüber Menschen mit Behinderungen von Verständnis und Natürlichkeit geprägt ist.
Gütesicherung barrierefrei als Maßstab bei Ausschreibungen
Architekten, Bauherren, Verwaltungen, Herstellern und Dienstleistungsunternehmen zeigen die Kriterien, worauf sie bei Barrierefreiheit achten müssen. Behörden können darauf vertrauen, dass Unternehmen, die die Gütesicherung einhalten, die grundlegenden Ausschreibungsanforderungen zur Barrierefreiheit erfüllen.