„Das bedeutet, dass durch diese steuerlichen Hilfen die Kosten für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft gesenkt werden können. Dazu kommen weitere Entlastungsleistungen wie das Pflegegeld und den zusätzlichen Entlastungsbeitrag, die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Die staatlichen Erstattungen und Zuschüsse sind grundsätzlich abhängig von der jeweiligen Situation der zu betreuenden Person. Abhängig vom individuellen Fall können beispielsweise allein beim Pflegegeld bis zum 901 Euro monatlich übernommen werden“, sagt Stefan Lux, Geschäftsführer der SHD Seniorenhilfe Dortmund und SHD Seniorenhilfe Rhein-Nahe, einem Spezialdienstleister für die Vermittlung von Kräften in der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (www.shd-dortmund.de und www.shd-rhein-nahe.de). Das Unternehmen stellt an Rhein und Ruhr, in Westfalen und in der Region Rhein-Nahe für Senioren Betreuungskräfte für ein 24-Stunden-Konzept zur Verfügung und ist auch als Dienstleister für Entlastungen im Alltag gemäß Sozialgesetzbuch anerkannt.
Aber wie steht es überhaupt um die Kosten der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft? „Die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung sind stets individuell und abhängig von der jeweiligen Betreuungssituation. Jeder Haushalt stellt andere Anforderungen an die Betreuungskraft, die Intensität der Betreuung sowie die gewünschten Leistungen. Wichtig ist daher, dass die Kosten durch das Betreuungsunternehmen genau und transparent errechnet werden“, sagt Stefan Lux.
Es gibt keine Faustformel dafür, weshalb Kunden bei festen Paketpreisen beispielsweise im Internet vorsichtig sein sollten. Das Angebot muss immer individuell sein: Wie viele Personen leben im Haushalt? Ist Nachtarbeit zu leisten? Nur gelegentlich oder regelmäßig? Muss bei der Grundpflege unterstützt werden? Wie umfangreich ist diese? Welche Deutschkenntnisse erwarten Senioren von Ihrer Betreuungskraft? Gibt es weitere Fähigkeiten, die wichtig sind, zum Beispiel ein Führerschein? Durch diese und mehr Fragen ergibt sich das Anforderungsprofil und damit das monatliche Honorar.
Der Grundkostenbetrag ist der Betrag, den betreute Personen mindestens monatlich einkalkulieren müssen. Er beinhaltet den Einsatz der Betreuungskraft und den Service der SHD Seniorenhilfe. Er ist daher als eine Art „Grundgebühr“ zu verstehen und beträgt in günstigsten Fall 2.800 Euro. An Feiertagen werden Zuschläge erhoben, zusätzlich zum Grundkostenbetrag kommen Unterkunft und Verpflegung, die von der betreuten Person zur Verfügung zu stellen sind. Die monatlichen Kosten können, abhängig von den individuellen Parametern, auf bis zu 3.000 Euro steigen und in einzelnen Fällen auch darüber liegen.
Die SHD Seniorenhilfe Dortmund erstellt unverbindlich ein Angebot, das an die persönliche Situation und den Betreuungsbedarf angepasst wird. Kunden zahlen später stets die gleiche Summe. Es kommen keine versteckten Kosten wie Vermittlungsgebühren oder Reisekosten auf die Kunden zu. Unter www.shd-dortmund.de/seniorenbetreuung-kosten/ können Kunden innerhalb von zehn Sekunden eine vorläufige Preisindikation erhalten und ein konkretes Bild über ihre voraussichtlichen monatlichen Kosten erhalten.
Die SHD ist einer der wenigen Anbieter der 24-Stunden-Betreuung, der über eine stattliche Anerkennung nach §45a SGB XI verfügt. Das bedeutet für die Kunden der SHD, dass sie gegenüber anderen Anbietern bares Geld sparen können. Ein anerkannter Anbieter wie die SHD ermöglicht Erstattungen von der Pflegekasse (Entlastungsbetrag, 40 Prozent Umwandlung Sachleistung), die zum Beispiel bei Pflegegrad 3 einen Kostenvorteil von monatlich 500 Euro gegenüber anderen Wettbewerbern ausmachen. Bei höheren Pflegegraden ist der Vorteil noch erheblich höher. Die staatliche Anerkennung ist auch mit erheblich höheren Anforderungen an die Qualität der Dienstleistungen verbunden. Kunden der SHD genießen also einen doppelten Vorteil: Sie sparen Geld und erhalten auch noch eine qualitativ bessere Dienstleistung.