„Die öffentliche Kritik des bpa in Niedersachsen
am Landkreis Diepholz, der alle Pflegedienste vor Ort verpflichten
wollte, mindestens quartalsweise alle Leistungen für jeden einzelnen
Pflegebedürftigen nachzuweisen, obwohl entsprechende Übersichten
bereits für die Pflegekassen und für die Pflegedokumentation erstellt
werden und der Landesrechnungshof schon heute die Angaben der Dienste
laut Gesetz überprüfen kann, hat prompt Wirkung gezeigt“, so der
niedersächsische Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater
Anbieter sozialer Dienste e.V. Karsten Neumann.“ Der Landrat habe
gestern mit einem Schreiben an alle betroffenen Pflegedienste im
Landkreis klargestellt, dass er die gerade erst angeordnete
Verpflichtung wieder zurückzieht. Hintergrund sei eine falsche
Rechtsauslegung des erst im letzten Jahr durch den Landtag
beschlossenen neuen Paragraphen gewesen.
„Wir sind dem Landkreis Diepholz sehr dankbar für seine schnelle
und unbürokratische Lösung des Problems“, so Karsten Neumann weiter.
„Dadurch konnten viele rechtliche Auseinandersetzungen auch unter
Einbeziehung der Pflegebedürftigen vermieden werden.“
Der bpa hält an seiner grundsätzlichen Kritik am § 12a NPflegeG
trotz dieser lokalen Entscheidung fest. „Das Beispiel des Landkreises
Diepholz zeigt, wie unverständlich das neue Gesetz formuliert ist“,
so Karsten Neumann weiter. „Hierauf hatten wir den Landtag mehrfach
im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hingewiesen.“
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