Im vorliegenden Fall fühlte sich die Klägerin durch brandschutzaufsichtliche Auflagen zur Baugenehmigung eines Lebensmittelmarktes mit mehr als 700 m2 Verkaufsfläche benachteiligt und zog gegen den zuständigen Kreis Lippe vor Gericht. Das Besondere am neuesten BrandAktuell: Der im beklagten Fall verantwortliche Brandschutzingenieur der Brandschutzdienststelle bei der Bauaufsichtsbehörde Kreis Lippe, Dipl.-Ing. und Architekt Klaus Mühlenbein, äußert sich selbst zu dem Urteil. Mühlenbein diskutiert gemeinsam mit FVLR-Geschäftsführer, Dipl.-Ing. Thomas Hegger, über das Urteil und effektive Maßnahmen zur Entrauchung. Beide sehen das Urteil als deutliches Zeichen für ein Erfordernis einer Entrauchung bei Sonderbauten, die z. B. neben anderen Möglichkeiten, u. a. auch durch den Einbau von Dachoberlichtern wie Lichtkuppeln oder Lichtbänder, die mit Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) ausgestattet sind, erfolgen kann.
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