Um Personen oder Gegenstände im Bewegungsbereich des Tores zu schützen, muss der motorische Antrieb mit Kraftabschaltung und Reversierfunktion ausgestattet sein. Der „Bundesverband Antriebs- und Steuerungstechnik. Tore“ (BAS.T) weist darauf hin, dass je nach Torbauart sogar Lichtschranken oder Sicherheitskontaktleisten vorgeschrieben sind. Zur Beurteilung der relevanten Sicherheitsanforderung sollte daher ein Fachhandwerker hinzugezogen werden. Weitere Infos unter www.bast-online.de (http://www.bast-online.de) .
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txn. Damit automatisierte Garagentore keine Gefahrenquellen sind, müssen Sie mindestens mit Kraftabschaltung und Reversierfunktion ausgestattet sein.
Bildrechte: BAS.T/txn
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