Seit dem bundesweiten Start des E-Rezeptes am 1. Januar 2024 kommt es immer wieder zu Problemen und Fehlern, die in den Praxisverwaltungssystemen der Arztpraxen oder im Fachdienst der gematik entstehen. Vor allem fehlerhafte oder fehlende Berufsbezeichnungen der Ärztinnen und Ärzte auf den E-Rezepten führen zu erheblichen technischen Problemen. Aus Sicht des DAV dürfen die Apotheken nicht für Fehler sanktioniert werden, die an anderen Stellen im System entstehen. „Die Fehler auf den E-Rezepten werden nicht von den Apotheken verursacht und deshalb dürfen sie dafür auch nicht bestraft werden“, sagt DAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann: „Wir hatten die Kassen schon lange aufgefordert, auf Rechnungskürzungen zu verzichten, um die Akzeptanz für das neue E-Rezept nicht aufs Spiel zu setzen. Wir freuen uns, dass die Apotheken nun mehr Rechtssicherheit beim Einlösen und Abrechnen von E-Rezepten bekommen.“
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