Aufgrund von schnell wachsenden und komplexen Technologien hat die Erfassung und der Verkehr von sensiblen Daten in den letzten Jahren extrem zugenommen. Nachlässig werden die Daten oft in unsicheren Systemen gespeichert oder gar über fragwürdige Messenger-Apps geteilt. Insbesondere Unternehmen der Gesundheitsbranche sind verpflichtet, sensible Daten zu schützen und die seit 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung einzuhalten. Dies gilt sowohl bei der Speicherung und Nutzung von Patientendaten als auch im Rahmen der internen Kommunikation. Jedoch herrscht in vielen Pflegediensten weiterhin eine „bring your own device“-Politik, was bedeutet, dass Mitarbeiter private Handys inkl. privater Messenger-Apps für die Kommunikation im Team nutzen. Die Vorteile sind offensichtlich: Zum einen ersparen sich die Unternehmen mit dem Verzicht von Diensthandys hohe Betriebs- und Anschaffungskosten und zum anderen sind die Mitarbeiter nicht gezwungen zwei mobile Geräte mitzuführen. Dies ermöglicht Flexibilität und Vielfalt bei der Wahl der Kommunikationsgeräte. Gerade diese Vielfalt an verschiedenen Plattformen und Produkten birgt im Hinblick auf die strengen Datenschutzverordnungen ein Problem. Was bedeutet dies nun für die Pflegedienste? Muss intern geregelt werden, wie die Kommunikation auf privaten Handys ablaufen soll? Sind die Pflegedienste gar verpflichtet ihre Mitarbeiter mit einem Diensthandy auszurüsten? Nein! Eine Mitarbeiter-App wie z.B. „digit::center“ bietet sich hierbei als einfache Lösung an. Die Kommunikation ist durch eine 256bit-Verschlüsselung ausreichend geschützt und es werden ausschließlich deutsche Server genutzt. Zusätzlich kann das Unternehmen regeln, wer die Daten hat und wer den Zugriff darauf haben darf. Damit werden sowohl die Richtlinien der Datenschutzverordnung DSGVO als auch des Deutschen Bundesdatenschutzgesetzes erfüllt.
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