Koffer weg, was nun?
Manchmal können Reisende aber gar nichts dafür, dass nicht alles so am Wunschort ankommt, wie es soll. Wenn der Koffer nicht auf dem Gepäckband landet, müssen sie einiges beachten. „Wichtig ist es, zuerst einmal Ruhe zu bewahren. Die meisten Koffer tauchen innerhalb von 48 Stunden wieder auf“, weiß die ERV-Reiseexpertin. Kofferlose Touristen melden sich am besten gleich am Gepäckschalter in der Ankunftshalle und zeigen ihr Flugticket, welches den Sticker mit der Registrierungsnummer des Koffers enthält. Um Missbräuche oder Verwechslungen vorzubeugen, beschreiben die Reisenden ihr Gepäck und füllen ein Verlustprotokoll aus. Dann wird der Koffer kostenfrei nach Hause oder ins Hotel am Urlaubsort gebracht.
„Je nach Airline und gebuchtem Ticket erhalten durchreisende oder am Urlaubsort gelandete Flugpassagiere einen Ausgleich für den verspäteten Koffer. Dies sollte man jedoch vorab genau abklären, da beispielsweise der Kauf von Ersatzkleidung nicht immer erstattet wird“, so Dreyer. Die angebotenen Leistungen der Fluggesellschaften sind sehr unterschiedlich und reichen von Toilettenartikeln bis zu Restaurantgutscheinen. Ist der Koffer jedoch auch nach fünf Tagen nicht wieder da, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz beziehungsweise Entschädigung nach dem Montrealer Übereinkommen. Die Fluggesellschaften haften demnach mit maximal etwa 1.330 Euro. Mit der ERV-Reisegepäckversicherung sorgen Urlauber zusätzlich vor, falls das Gepäck abhandenkommt oder beschädigt wird. Bei verspäteter Ankunft des Koffers erstattet die ERV die nachgewiesenen Kosten für Ersatzkäufe bis zu 250 Euro pro Person.
Reisepass verloren oder gestohlen?
Wer seinen Reisepass im Ausland verloren hat oder wem dieser geklaut wurde, gibt zunächst eine Verlustmeldung bei der örtlichen Polizei ab und lässt eine Kopie dieser für die Botschaft ausstellen. „Außerdem muss der Reisende in manchen Ländern wie zum Beispiel den Vereinigten Arabischen Emiraten den Verlust bei der Immigrationsbehörde melden“, erklärt Birgit Dreyer. Zum Nachweis der Herkunft zeigt der Reisende dabei Personalausweis, Geburtsurkunde oder Führerschein. Für die Ausstellung eines neuen Reisedokuments im Konsulat braucht der Urlauber zudem ein Passfoto. „Wer für einen solchen Notfall vorsorgen will, verstaut am besten Fotos sowie Kopien der Personaldokumente im Koffer und Handgepäck“, rät die ERV-Expertin.
Richtig versichert mit der ERV
Neben dem Verlust von Sachen kann im Urlaub noch mehr schief gehen. Verbraucherschützer empfehlen deshalb, grundsätzlich für jede Reise eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen. Mit dem Jahres-Schutz der ERV sind sämtliche Unternehmungen – vom Ausflug nach Österreich bis hin zum sechswöchigen Strand-Urlaub versichert. Selbst Inlandsreisen wie etwa ein Tagesausflug sind damit abgedeckt, sofern sie mehr als 50 km vom Heimatort entfernt sind.
Weitere Infos gibt es unter www.erv.de.