Knochendichtemessung – heutzutage nicht nur in Arztpraxen möglich
Monika Wüster beschreibt, dass die modernen Geräte zur Knochendichtemessung mit DXA heute in vielfältigen Bereichen, nicht nur in der ärztlichen und klinischen Praxis, Anwendung finden. Auch in der Gesundheitswirtschaft, in Apotheken oder in Fitnessstudios kommen diese Geräte – teilweise kostenlos für die Nutzer – zum Einsatz. „Denn die Bedienung ist einfach, die Röntgenstrahlung minimal, und die Technik hoch ausgereift“, betont Monika Wüster. Patienten haben alle fünf Jahre ein Anrecht auf eine ärztliche Osteoporose-Diagnostik mit Hilfe einer Knochendichtemessung auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse. Liegen klinische Gründe vor, kann eine Messung gegebenenfalls auch früher wiederholt werden. Die Messung der Knochendichte im Rahmen der Früherkennung und Prävention jedoch ist eine reine Privatleistung (IGeL). Ist die Knochendichtemessung mit der DXA-Methode jedoch Teil einer ärztlichen Therapie, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten hierfür.
Knochendichtemessung nicht erst nach einem Knochenbruch
Erst seit einer gesetzlichen Änderung aus dem Jahr 2014 wird eine Knochendichtemessung nicht erst dann vorgenommen, wenn es bereits zu einer Fraktur gekommen ist. Seit diesem Zeitpunkt haben auch Patienten, die ein höheres Risiko für die Entwicklung einer Osteoporose aufweisen, einen Finanzierungsanspruch für die Knochendichtemessung durch die gesetzlichen Krankenkassen – auch wenn sie noch keinen Knochenbruch erlitten haben. „Für Verbraucher wichtig zu wissen: Eine Knochendichtemessung kann nur dann Kassenleistung sein, wenn sie von einem qualifizierten Arzt durchgeführt wird. Adressen ausgebildeter Ärzte in diesem Bereich stellt die Patienten-Beratungsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung des Bundeslandes zur Verfügung“, erklärt Monika Wüster.