„Der Schutz vor Feuer und Brandrauch ist und bleibt eine wichtige Aufgabe des Arbeitgebers für die Sicherheit seiner Beschäftigten“, so Carsten Wege, Geschäftsführer des bvbf. „Daher ist es uns ein wichtiges Anliegen, zielgerichtet, kompetent und umfassend zu informieren.“
Aufgrund der neuen Arbeitsstättenregel „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR A2.2) haben Unternehmen ihre Gefährdungsbeurteilung auch auf Brandrisiken zu erstrecken und entsprechende Brandschutzmaßnahmen zu treffen. Insbesondere die Anforderungen an die Unterweisung von Beschäftigten und betrieblichen Brandschutzhelfern sind in der ASR A2.2 umfassend beschrieben. Ferner ist die betriebliche Ausstattung mit Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen sowie deren Wartung und Prüfung verbindlich festgelegt. Bei einer Nichtbeachtung folgen empfindliche Bußgelder. Weiter gilt die neue internationale Sicherheitskennzeichnung (ASR A1.3).
Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) vertritt die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe in Deutschland und ist Ansprechpartner für Politik, Medien, Wirtschaft und Verbraucher. Seine bundesweit über 250 Mitglieder bieten das gesamte Spektrum technischer Dienstleistungen sowohl im vorbeugenden als auch abwehrenden Brandschutz.
Die FeuerTRUTZ Fachmesse und der parallele Brandschutzkongress behandeln alle relevanten Themen des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes und dienen dem Erfahrungsaustausch unter Brandschutzexperten.
Weitere Informationen unter www.bvbf.de.