Nichtsdestotrotz lohnt sich ein Antrag in vielen Fällen. Der Staat bietet Unterstützung in Form von günstigen Darlehen, einmaligen Zuschüssen oder anderen Tilgungserleichterungen an. Unter anderem gibt es Wohnbauförderungen bei Neuerrichtungen, Sanierungsförderungen, Wohnbeihilfen, geförderte Darlehen oder Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen. Bei all diesen Zuschüssen und Förderungen gilt es diverse Fristen, die in den Bundesländern aufgrund unterschiedlicher Bauordnungen und Fördermaßnahmen ebenso variieren, zu beachten. Aus diesem Grund sollten sich Betroffene früh genug, d.h. in der Regel vor Beginn einer Baumaßnahme, mit dem Amt der jeweiligen Landesregierung und den entsprechenden Behörden und Beratungsstellen in Verbindung setzen.
Nähere Informationen und Beratung zu staatlichen Fördermöglichkeiten für barrierefreies Bauen bieten neben den Landesregierungen die Landesstellen des Sozialministeriums sowie das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Außer den diversen staatlichen Zuschussmöglichkeiten bieten auch einige Berufsgenossenschaften und Sozialversicherungsträger wie Pensionsversicherungen eine finanzielle Unterstützung an.
Ganz besonders wichtig bei der Anschaffung von barrierefreien Wohnungseinrichtungen ist die Beachtung der steuerlichen Absetzbarkeit. Unabhängig vom Bundesland und der Versicherung kann beispielsweise ein Treppenlift unter der Kategorie „Außergewöhnliche Belastungen aufgrund von Behinderung“ steuerlich abgesetzt werden. Die Steuerersparnis richtet sich dabei individuell nach den persönlichen Einkommens- und Familienverhältnissen. Bei all den Zuschuss- und Fördermöglichkeiten gilt auf alle Fälle, sich rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zu informieren. Zudem ist eines ganz wichtig: erst mit den Bauarbeiten beginnen, wenn die Ansuchen positiv erledigt sind!
Mehr zum Thema Treppenlift erfahren Interessierte unter www.treppenlifte.at.