Bemessung und Ausführung:
Wasserundurchlässige Stahlbetonbauwerke (WU-Bauwerke), bei denen der Beton die lastabtragende als auch die abdichtende Funktion übernimmt, regelt die DIN 1045 sowie die WU-Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (AfStb.) aus dem Jahre 2003 und die Erläuterungen zu der WU- Richtlinie des DAfStb. , Heft 555 aus dem Jahre 2006. Hierbei ist insbesondere zu beachten dass i.d.R. im Entwurfsgrundsatz unter Einbeziehung des Prinzips der Selbstheilung begrenzte Rissweiten zugelassen werden. Dieser Bemessungsansatz bedingt bei einer Beanspruchungsklasse 1 (drückendes Wasser, nichtdrückendes Wasser und zeitweise aufstauendes Sickerwasser und der Nutzungsklasse A (hochwertige Nutzung – z.B. Archive oder EDV-Stationen) schon in der Planung, dass zu Beginn wasserführende Risse somit geplant und nicht zu vermeiden sind (Prinzip Selbstheilung). Auch dürfen bauphysikalische und raumklimatische Maßnahmen nicht unberücksichtigt bleiben.
Durch immer kürzeren bzw. schnellere Bauzeiten ist jedoch das Prinzip der Selbstheilung, d.h. anfangs wasserführende Risse „heilen“ sich über einen Zeitraum durch eine chemische Reaktion (Karbonatisierung) selbst, nach Ansicht vieler Fachleute nur noch von theoretischer Natur. Denn dieser Vorgang braucht einfach Zeit.
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