Als Arbeitsgemeinschaft der bestehenden Landespflegekammern wird die Pflegekammerkonferenz aktiv an pflege- und gesundheitspolitischen Entscheidungen im Bund mitarbeiten. „Es ist wichtig, Gesetzgebungsprozesse auf Bundesebene im Interesse der Pflegefachpersonen und der Pflegebedürftigen zu beeinflussen“, betonen die Präsidentinnen und Präsidenten der beteiligten Institutionen. Die Pflegekammern seien angetreten, um die Situation der beruflich Pflegenden nachhaltig zu verbessern und die professionelle Pflege der Bevölkerung sicherzustellen. Die Präsidentinnen und Präsidenten der beteiligten Institutionen sind gleichberechtigte Sprecherinnen und Sprecher. Die Pflegekammerkonferenz dient der länderübergreifenden Kommunikation sowie der Harmonisierung von Ordnungen.
Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen planen die Errichtung weiterer Pflegekammern. Alle zukünftig noch entstehenden Landespflegekammern können in der Pflegekammerkonferenz mitwirken. Voraussetzung ist, dass deren Unabhängigkeit durch Mitgliedsbeiträge gesichert ist. Zudem müssen sie über eine Mitgliederzahl verfügen, die den Großteil der Berufsgruppe umfasst. Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern erfüllt beide Voraussetzungen nicht.
Die Pflegekammerkonferenz steht der Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und Berufsverbänden offen gegenüber. „Nur gemeinsam können wir die Situation der Pflege in Deutschland nachhaltig verbessern“, betonen Mehmecke, Drube, Mai und Wagner. Sie fordern alle Akteure auf, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, um den drängendsten Probleme der Pflege zu begegnen. Gewerkschaften sind in Tarifverhandlungen unverzichtbar. Berufsverbände führen seit Jahren erfolgreich pflegefachliche und gesundheitspolitische Diskussionen. Aber nur Pflegekammern können den Beruf weiterentwickeln, um damit die pflegerische Versorgung der Bevölkerung auch langfristig zu sichern.
Die Pflegekammerkonferenz informiert unter www.pflegekammerkonferenz.de über ihre Arbeit.