Zu den heute vorab publizierten Plänen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), die Zahl der Sicherheitsbeauftragten insbesondere in kleineren Betrieben künftig zu reduzieren, sagt Dr. Stephan Fasshauer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind gerade in Zeiten des Personal- und Fachkräftemangels ein hohes Gut, das auch die Produktivität und den Wirtschaftsstandort Deutschland stärkt. Es muss sorgfältig abgewogen werden, an welchen Stellen das Ziel des Bürokratieabbaus, das wir seit Jahren sehr unterstützen, zielführend umgesetzt werden kann. Dabei muss klar sein, dass die genaue Ausgestaltung das bestehende Schutzniveau gut im Blick haben muss.“ Prognostizierte Einsparungen dürfen nicht zulasten wachsender Unfallrisiken und damit höherer Kosten gehen, so Fasshauer, beides sei sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Sicherheitsbeauftragte entlasteten die Unternehmen schließlich auch bei ihren gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten.
„Die Unfallversicherung hat sich seit jeher im Gleichklang mit dem Wandel der Arbeitswelt weiterentwickelt“, betont Fasshauer, „und so sind wir auch heute auf Modernisierungskurs, immer mit Blick auf die Weiterentwicklung unseres eigenen Regelwerks und der zeitgemäßen Ausgestaltung von Prävention in der Arbeitswelt, dazu gehört der Einsatz von Sicherheitsbeauftragten.“ Fasshauer wirbt dafür, jede Reform im Arbeitsschutz empirisch zu fundieren und daraufhin zu prüfen, ob sie den Anforderungen der Praxis standhalte. Er verweist auf das aktuelle DGUV-Barometer Arbeitswelt 2025 (https://publikationen.dguv.de/uebergreifende-themen/5099/dguv-barometer-arbeitswelt-2025-arbeitswelt-im-wandel): „78 Prozent der Beschäftigten geben an, in ihrem Unternehmen würden sie gut oder sehr gut dabei unterstützt, sicher und gesund zu arbeiten, 72 Prozent der Führungskräfte fühlen sich gut über ihre Pflichten in Sachen Sicherheit und Gesundheit informiert. Hierzu leisten die entsprechend qualifizierten Sicherheitsbeauftragten einen dauerhaften und nachhaltigen Beitrag“, erklärt Fasshauer. „Diese Befunde belegen den Wert der Arbeit von Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben und ihren Anteil an der erfolgreichen Realisierung der Vision Zero, der wir gemeinsam verpflichtet sind: Eine Welt ohne Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen.“
Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
Aktuell sind rund 670.000 Sicherheitsbeauftragte ergänzend zu ihrer beruflichen Tätigkeit in deutschen Betrieben tätig. Bislang sind Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Sicherheitsbeauftragte sind wichtige Akteure im Arbeitsschutz, die das Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz unterstützen. Sie agieren auf ihrer jeweiligen Arbeitsebene und wirken als „Kollege unter Kollegen“ für sicherheits- und gesundheitsbewusstes Verhalten. Beispielsweise achten Sicherheitsbeauftragte auf Baustellen darauf, dass alle Beschäftigten die notwendige persönliche Schutzausrüstung tragen, also etwa Schutzhelm, Gehörschutz und Sicherheitsschuhe. Zu Beginn ihrer Tätigkeit wird Sicherheitsbeauftragten eine Schulung empfohlen. Ihr Wissen können sie dann alle drei bis fünf Jahre in einer eintägigen Schulung auffrischen. In einer Umfrage der DGUV (https://forum.dguv.de/ausgabe-11-2022/wirksamkeit-von-sicherheitsbeauftragten/) gaben nahezu 78 Prozent der befragten Sicherheitsbeauftragten an, die Schulung bei ihrem Unfallversicherungsträger besucht zu haben. Dafür fallen in der Regel keine gesonderten Kosten an.
Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.) ist der gemeinsame Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Gemeinsam versichern sie rund 70 Millionen Menschen in Deutschland gegen die Folgen von Arbeits-, Wege-, Schul- und Schulwegunfällen sowie Berufskrankheiten. Zu ihren gesetzlichen Aufgaben zählt die Beratung und Aufsicht von Unternehmen und Einrichtungen in Fragen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
Pressekontakt:
Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Glinkastraße 40, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 13001-1414
E-Mail: presse@dguv.de
https://www.dguv.de
Hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beachten
Sie bitte unsere Datenschutzerklärung.
Original-Content von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), übermittelt durch news aktuell