GKV-Reform: Gravierende Folgen für die psychotherapeutische Versorgung / BPtK mahnt dringende Korrekturen an

Anlässlich der Öffentlichen Anhörung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags warnt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) vor den drastischen Folgen der vorgesehenen Budgetierung für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen.

BPtK-Vizepräsident Dr. Nikolaus Melcop, der für die BPtK an der Anhörung teilnimmt, kritisiert die geplanten Einschnitte scharf: „Die im Gesetzentwurf bisher vorgesehene Budgetierung der ambulanten Psychotherapie wird unweigerlich zu einer massiven Verschlechterung der Versorgung führen. Denn die Budgetierung verursacht einen drastischen Verlust an Therapieplätzen. Mit gravierenden Konsequenzen für GKV-Versicherte: schlechterer Zugang zur Versorgung, längere Wartezeiten, mehr Chronifizierung und Verschlechterung von Erkrankungen. Und was angeblich spart, wird volkswirtschaftlich erkennbar extrem teuer: mehr stationäre Behandlungen, längere AU-Zeiten, höhere Krankengeldzahlungen, Produktivitätsverluste, Zunahme an Berentungen wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit. Das Parlament darf diesen Irrweg nicht beschließen.“

BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke sagt: „Es ist richtig, dass das Parlament die Reform nun gründlich prüft und eine sorgfältige Abschätzung der Gesetzesfolgen vornimmt. Wir appellieren eindringlich an die Bundestagsabgeordneten, die geplante Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen zu verhindern. Sie spart kein Geld, sondern erhöht die Folgekosten psychischer Erkrankungen und verschlechtert die Versorgung für lange Zeit.“

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