Insgesamt 705 MEDICPROOF-Gutachter haben an der Befragung teilgenommen. „Der hohe Rücklauf zeigt deutlich, wie wichtig es unseren Gutachtern ist, uns ein Feedback zum neuen Begutachtungsinstrument und zum zurückliegenden Veränderungsprozess zu geben“, stellt Dr. Kuhlmann heraus. Die Gutachter schilderten außerdem die ersten Rückmeldungen von Versicherten, die sie im Rahmen ihrer Begutachtungen erhalten hatten. Hiernach gaben 40 Prozent der Gutachter an, dass die Versicherten dem neuen Verfahren positiv gegenüberstehen, interessiert und gut informiert waren. Sie fühlten sich umfassend abgebildet. 18 Prozent der Gutachter berichten von negativen Einschätzungen der Versicherten; insbesondere der Umfang der Begutachtung und die Vielzahl an Fragen wurden kritisiert. 12 Prozent der Gutachter berichten von einer gestiegenen Erwartungshaltung seitens der Versicherten; 13 Prozent geben an, die Versicherten seien noch unzureichend informiert.
Die Ergebnisse der Befragung hat MEDICPROOF auf seiner Website www.medicproof.de veröffentlicht.
Hintergrund: Neues Begutachtungsinstrument zum 1. Januar 2017
Zum 1. Januar 2017 wurden zusammen mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz ein deutlich weiter gefasster Pflegebedürftigkeitsbegriff sowie ein neues Begutachtungsinstrument eingeführt. Das damit verbundene Umdenken brachte für die PKV-Tochter MEDICPROOF personelle und logistische Aufwände mit sich. Schließlich mussten nicht nur die über 70 internen Mitarbeiter des Kölner Unternehmens umgeschult werden, sondern auch die rund 1.100 freiberuflich tätigen Gutachter, die bundesweit für MEDICPROOF im Einsatz sind. Denn mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird nicht länger ein in Minuten gemessener Hilfebedarf ermittelt, sondern der Grad der Selbständigkeit, also das Ausmaß, in dem die pflegebedürftige Person sich noch selbst ohne fremde Hilfe versorgen kann. Somit werden körperliche und psychomentale Einschränkungen gleichermaßen in allen relevanten Lebensbereichen abgebildet.