Grundsätzlich gilt: Jeder Grundstückseigentümer muss die Allgemeinheit vor Gefahren schützen, die von seinem Grundstück ausgehen. Dazu gehört ein freilaufender Hund. Beißt dieser zu, hat der Hundebesitzer diese Pflicht verletzt. Er haftet dann für Schäden und Verletzungen – im schlimmsten Fall ein Leben lang mit seinem gesamten Vermögen. Dabei ist es erst einmal sogar unerheblich, ob eine Person das Grundstück auf Einladung betreten hat oder unerlaubt. „Auch wenn beispielsweise spielende Kinder über den Zaun klettern und gebissen werden, ist der Hundebesitzer verantwortlich“, so R+V-Experte Földhazi. „Allerdings wird der Schadenersatz in einem solchen Fall normalerweise gekürzt.“ Schützen können sich Hundebesitzer mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung.