Die für die Verleihung des Gütezeichens maßgeblichen Güte- und Prüfbestimmungen enthalten die Anforderungen für die Aufbereitungsanlage und die darin erzeugten Recycling-Baustoffe. Sie schreiben für die mobile Aufbereitung bereits beim Abbruch eine erste Beurteilung der Stoffe und ihre Vorsortierung vor. Belastete Bauteile wie Schornsteine oder Tank- beziehungsweise Umfüllflächen werden sofort fachgerecht entsorgt. Die Betreiber der Aufbereitungsanlagen stellen zudem sicher, dass schädliche Störstoffe wie organische oder umweltgefährdende Materialien durch geeignete Verfahren abgetrennt werden. Sie verpflichten sich, zur Aufbereitung auf den jeweiligen Verwendungszweck abgestimmte mobile Recycling-Anlagen einzusetzen.
Fortlaufende werkseigene Produktionskontrolle
Recycling-Baustoffe werden im Straßen- und Wegebau, beim Bau anderer Verkehrsflächen und im Tiefbau eingesetzt. Auch bei technischen Bauwerken im Erd- und Landschaftsbau wie beispielsweise bei Dammaufschüttungen werden sie verwendet. Die aufbereiteten Baustoffe mit dem RAL Gütezeichen gelten dank der strengen Güte- und Prüfbestimmungen in technischer und ökologischer Hinsicht als gleichwertig zu Primärbaustoffen. Die Bestimmungen verlangen eine fortlaufende werkseigene Produktionskontrolle beispielsweise in Form chemischer Analysen. Zudem findet eine regelmäßige Fremdüberwachung durch benannte Prüfinstitute statt.