Eins ist sicher: Rücksichtnahme, gegenseitiges Verständnis und manchmal auch ein offenes Wort im richtigen Tonfall machen das Leben leichter – auf beiden Seiten des Gartenzauns. Manchmal sind die Meinungen aber einfach verschieden. Was dann erlaubt ist was ist eine nicht mehr zumutbare Belästigung oder Beeinträchtigung regelt das Nachbarschaftsrecht.
Muss ich das ständige Geschrei von des Nachbars Kindern oder vom benachbarten Spielplatz dulden? Und wie verhält es sich, wenn zum Beispiel die private Video-Überwachung meines Nachbarn gleich auch meinen Hauseingang mit beobachtet?
Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie im Artikel:
„Nachbarschaftsrecht: Welche gesetzlichen Regelungen gelten z.B. bezüglich Lärm, Lärmbelästigung und Übertritt bzw. Übergriff auf das Grundstück des Nachbarn?“ auf nachbarstreit.com.
Über Bettina Schmidt, Rechtsanwältin für Nachbarschaftsrecht in Frankfurt
Bettina Schmidt ist Gründerin der Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt am Main. Sie ist seit 1996 als Rechtsanwältin zugelassen und wurde zum Notar in Frankfurt berufen.
Als Anwältin und Notarin beschäftigt sich Bettina Schmidt nicht nur intensiv mit dem Immobilienrecht. Sie geht auch seit vielen Jahren Fragen des Nachbarschaftsrecht nach und gilt hier als ausgewiesene Expertin, wie unter anderem auch zahlreiche Rundfunk- und Fernsehbeträge belegen. Erst kürzlich Stand Sie als Rechtsexpertin zum Nachbarschaftsrecht in der SAT1-Sendung weckup Rede und Antwort.
Weitere Informationen zum Rechtsgebiet Nachbarschaftsrecht finden Sie unter:
http://www.nachbarstreit.com
Weitere Informationen zur Kanzlei Schmidt & Kollegen auf der Kanzlei-Homepage unter:
http://www.schmidt-kollegen.com
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