„Der heutige Beschluss des Bundeskabinetts zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) bringt den Gesetzgebungsprozess formal einen wichtigen Schritt voran. Allerdings wurden die Kritikpunkte und Vorschläge der Länder nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen. Mit der heutigen Entscheidung bleibt dieser Dissens bestehen und wird nun in den Bundesstag und Bundesrat getragen. Die dringend benötigte Planungssicherheit für die Krankenhäuser ist weiterhin nicht gegeben“, erklärt der Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbands (DEKV) Christoph Radbruch.
DEKV begrüßt die Zustimmungslösung bei der Organspende Die Zahl der Personen, die im Jahr 2019 nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe für die Transplantation gespendet haben, ist im Vergleich zu 2018 um 23 auf 932 Personen… ...
DEKV fordert beschleunigte Weiterbildungsermächtigung bei neuen Krankenhausversorgungsaufträgen "Der DEKV fordert beschleunigte Verfahren sowie Ausnahmeregelungen bei der Weiterbildungsermächtigung. Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass die Landesärztekammern beschleunigte Verfahren einführen, um die Bearbeitungszeit für Weiterbildungsermächtigungen auf drei Monate zu verkürzen. Alternativ wäre eine flexible Regelung zu erwägen, beispielsweise indem vorläufige Weiterbildungsermächtigungen ermöglicht werden. Nur so können K...
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.