Oberursel/Frankfurt, im März 2011. Die KAERA Industrie- und Touristik Versicherungsmakler GmbH verlängert ihre Urlaubsgarantie für das gesamte Jahr 2011: die sogenannte Restreise-Preiserstattung greift in Fällen von unerwarteter, konjunkturbedingter Kurzarbeit oder beim plötzlichen Verlust des Arbeitsplatzes.
Als Alternative zur Erstattung von Stornokosten ermöglicht KAERA Makler so eine Restreise-Preiserstattung bis zur Höhe des noch geschuldeten Betrags. und darüber hinaus bis zu 50 Prozent der bestehenden Differenz zum Restreisepreis, wenn die Reise angetreten wird. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung ihren Arbeitsplatz verliert.
Konkret heißt das: Bei einem Reisepreis von 1.000 Euro, einer geleisteten Anzahlung von 200 Euro und einem Restreisepreis von 800 Euro erfolgt beispielsweise 14 Tage vor Reiseantritt die unerwartete Kündigung des Arbeitsplatzes. Bei Stornierung der Reise aufgrund des Arbeitsplatzverlustes fallen Kosten in Höhe von 50 Prozent des Restreisepreises an. Diese 400 Euro werden erstattet. Entscheidet sich der Versicherungsnehmer trotzdem für den Antritt der Reise, werden darüber hinaus 50 Prozent der Differenz zwischen Erstattung und schon gezahlter Anzahlung geleistet. In diesem Fall 200 Euro, sodass der Versicherte nur 200 Euro aus eigener Tasche zahlen muss, um seinen Urlaub doch noch genießen zu können.