Darauf machen der Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e.V. (VDD), der Berufsverband Orthoptik Deutschland e.V. (BOD), der Deutsche Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl), der Deutsche Hebammenverband e.V., der Deutsche Verband Ergotherapie e.V. (DVE) sowie der Deutsche Verband für Physiotherapie e.V. (ZVK) in einem aktuellen Positionspapier aufmerksam.
Die sechs Verbände sehen die Ursache für diese Fehlentwicklung insbesondere in dem seit 2004 gültigen System der Krankenhausfinanzierung über Fallpauschalen, sogenannte Diagnosis Related Groups (DRGs). Diese bilden die spezifischen Leistungen und Tätigkeiten der nicht-ärztlichen Berufsgruppen nur unzureichend ab. „Damit tragen unsere Leistungen, die für den Behandlungserfolg sehr wichtig sind, zum wirtschaftlichen Erfolg der Kliniken in der Regel nicht oder nur kaum bei“, sagt VDD-Präsidentin Uta Köpcke. „Die Folge ist, dass unsere spezialisierten Leistungen für viele Patientinnen und Patienten, die von unserer Arbeit sehr profitieren könnten, gar nicht vorgesehen sind“, so Köpcke.
Ein Beispiel, von dem alle drei Berufsgruppen betroffen sind:
So sind für Parkinsonpatienten beispielsweise – im Rahmen der entsprechenden Komplexleistung (8-97d Multimodale Komplexbehandlung bei Morbus Parkinson und atypischem Parkinson-Syndrom) – Physio- und Ergotherapie sowie Logopädie vorgesehen. Für vergleichbar betroffene Patient*innen wie MS-Erkrankte oder Muskelerkrankte gibt es keine Komplexleistungen, so dass hier in der Regel auch keine Therapie stattfindet, obwohl die Patienten dieselben Symptome und Probleme haben. Ernährungstherapie bleibt gänzlich unerwähnt.
Vor diesem Hintergrund fordern die sechs Verbände:
Eine grundlegende Revision des Krankenhausfinanzierungssystems und Beteiligung aller Berufsgruppen an dessen Gestaltung.
Die Berücksichtigung aller Berufsgruppen und deren Beteiligung an einer komplexen Patientenversorgung im Sinne der Qualitätssicherung, der Sicherung der fachlichen Expertise sowie der leitliniengerechten Versorgung der Patientinnen und Patienten.
Sachgerechte und nachvollziehbare Instrumente der Personalbemessung für alle mitwirkende Berufsgruppen und Einbringung ihrer Expertise in diesen Prozess.
Rahmenbedingungen für eine leitliniengerechte und evidenzbasierte Versorgung.