Bei Flüssigböden mit dem RAL Gütezeichen handelt es sich um den aufbereiteten Bodenaushub oder andere Bodenmaterialien, denen in einem Spezialverfahren Wasser und Bindemittel beigefügt werden. Der flüssige Boden wird nach Abschluss der Arbeiten in die Baugräben gefüllt, wo er sich bodentypisch verfestigt. Durch das Flüssigboden-Verfahren werden alle Hohlräume gleichmäßig verfüllt, was besonders bei Gräben mit mehreren erdverlegten Leitungen oder Kanalrohren wichtig ist. Das Verfahren verringert Lärm- und Staubbelästigungen, die mit herkömmlicher Verfestigung verbunden sind, und reduziert das Abfallaufkommen, da Flüssigböden überwiegend aus aufbereitetem Aushub bestehen.
Gütesicherungsbeauftragter in jedem Betrieb
Alle Gütezeichenbenutzer verpflichten sich zur Einhaltung umfassender Güte- und Prüfbestimmungen, deren Einhaltung ein geprüfter Gütesicherungsbeauftragter sowohl auf der Baustelle als auch im Betrieb des Gütezeichenbenutzers überwacht. Die Bestimmungen stellen hohe technische Anforderung beispielsweise an Geräte zur Herstellung von Flüssigböden, ihren Transport und den Einbau. Der Einsatz von zuverlässigem, regelmäßig geschultem Personal zählt ebenfalls zu den Voraussetzungen für die Verleihung des Gütezeichens. Die Einhaltung der Bestimmungen wird nicht nur durch die Unternehmen überwacht, sondern regelmäßig auch durch neutrale Stellen.