„Zusätzlich zu ihrer Kernkompetenz für Arzneimittel versorgen die Apotheken ihre Patienten auch mit Hilfsmitteln und Medizinprodukten“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker: „Das erwarten die Menschen von uns als Gesundheitsdienstleistern mit niedrigschwelligem, überall verfügbarem Angebot. Gerade bei Medizinprodukten spielen Kontrolle und Wartung eine wichtige Rolle für den Verbraucherschutz. Ich freue mich, dass die Medizinprodukteverwaltung einsatzbereit ist und online geht. Die MPV ermöglicht es den Apotheken ab sofort, ihre Patienten künftig noch besser an mess- und sicherheitstechnische Kontrolltermine oder sonstige Wartungsmaßnahmen zu erinnern.“ Die Übertragung der Betreiberpflichten auf die Apotheken ist derzeit mit wenigen Krankassen vertraglich vereinbart und die Produkte müssen per Hand in die Datenbank eingepflegt werden. In weiteren Ausbaustufen werden die Apothekensoftwarehäuser die MPV-Schnittstelle umsetzen können, so dass Apotheken die MPV direkt aus der Warenwirtschaft heraus aufrufen können. Zu den überwachungspflichtigen Medizinprodukten in den Apotheken gehören aktive Medizinprodukte wie elektrische Milchpumpen, aktive Insulin-Pens, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Bettnässertherapiegeräte sowie halb- und vollautomatische Blutdruckmessgeräte. Jährlich werden etwa 1,6 Millionen erfassungspflichtige Medizinprodukte in den 19.000 Apotheken abgegeben.
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