Minister Schneider: NRW erstellt bundesweit einmaliges Gutachten zur Lebenslage taubblinder Menschen

Forschungsauftrag des Sozialministeriums

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Das nordrhein-westfälische Sozialministerium hat ein bundesweit einmaliges wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben. Ein Forscherteam der Universität zu Köln soll die Lebenslage taubblinder und hörgeschädigter Menschen erforschen.

„Wir wissen insbesondere zu wenig über die Situation von Menschen, die gleichzeitig taub und blind und damit von der Kommunikation mit Anderen weitgehend ausgeschlossen sind. Wie schwierig ihr Alltag ist, können wir uns kaum vorstellen. Dazu soll uns das Gutachten neue Erkenntnisse bringen. Außerdem wollen wir die Lebenssituation von gehörlosen und schwerhörigen Menschen beleuchten“, sagte Minister Guntram Schneider heute (1. Dezem-ber 2011) in Düsseldorf zum Start der auf 18 Monate angelegten Studie.

Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auch für taubblinde, gehörlose und schwerhörige Menschen fehlten fundierte Daten und Fakten, so Schneider weiter. Die Studie solle erstmals eine qualifizierte Datensamm-lung und eine repräsentative Befragung der betroffenen Menschen liefern. Darüber hinaus erwartet der Minister auch konkrete Verbesserungsvorschlä-ge und Handlungsempfehlungen für die Politik.

Auftragnehmer sind Prof. Thomas Kaul und Prof. Mathilde Niehaus von der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Sie haben bereits große Erfahrungen im Zusammenhang mit hörgeschädigten Menschen. Nordrhein-Westfalen betritt mit dieser Studie bundesweit Neuland. Weder in den anderen Bundesländern noch beim Bund wurde bisher ein vergleichba-res Gutachten in Angriff genommen.

In Nordrhein-Westfalen leben schätzungsweise 600 bis 800 taubblinde und rund 60.000 gehörlose oder schwerhörige Menschen.

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Tel.: 0211 855-5
Fax: 0211 855-3211

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