Mit hohen Strafen rechnen
Der Diebstahl von Brennholz ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt. Die Grenze von sogenannten „geringfügigen Diebstählen“ liegt bei 50 Euro. Fachmann Andre Semm rät seinen Kunden daher: „Behalten Sie stets im Auge, wie viel das gekaufte Brennholz Wert ist, und welche Mengen Sie einlagern.“ Denn die Strafe richtet sich nach dem Wert des entwendeten Brennholzes. Weiß ein Verbraucher diesen nicht, wird er geschätzt. Wenn das Kaminholz vom privaten Grundstück gestohlen wird, kommt auf der Anklageliste Hausfriedensbruch dazu. Viele dieser Diebstähle werden mit hohen Geldstrafen geahndet, in einigen schweren Fällen droht sogar Gefängnisstrafe.
„Jemand auf frischer Tat zu ertappen, ist fast unmöglich“, weiß Andre Semm von seinen Brennholz-Kunden. Selbst wenn man Kameras aufbaut oder sich selbst auf die Lauer legt: Das Gebiet eines ganzen Waldes ist unüberschaubar. Kleine GPS-Sender sollen den verzweifelten Brennholz-Händlern nun helfen. Die neuen Peilsender sind nicht größer als eine Streichholzschachtel und werden in das geschlagene Holz eingeklemmt. Auf dem Monitor kann der Besitzer jede Bewegung des Holzes verfolgen. Wenn eine Holzernte ins Sägewerk gefahren wird, ist das natürlich gut. Alle anderen Wege werden sofort überprüft und gegebenenfalls der Polizei gemeldet.
Weitere Informationen zu beispielsweise der Brennholz-Lagerung finden Sie auf unserer Kaminholz-Wikithek unter www.klick-dein-Brennholz.de. Dort werden außerdem regionale Brennholzanbieter vorgestellt und der Kunde mit wertvollen Tipps rund ums Thema Brennholz versorgt.