Mittelbayerische Zeitung: Kommentar „Nicht weiterfahren!“ von Isolde Stöcker-Gietl zu Streit um Tierarztkosten

Ein verletztes Tier liegt am Straßenrand. Die
einen fahren vorbei, ohne sich zu kümmern. Andere handeln sofort: sie
bringen den Hund oder die Katze in tierärztliche Obhut und sich
leider damit selbst in eine missliche Lage. Denn die gute Tat kann
teuer werden. Wer vor dem Tierarzt weder Fundamt noch Polizei
informiert, riskiert auf den Behandlungskosten sitzen zu bleiben. Für
den Tierschutz ist das gestrige Urteil des Verwaltungsgerichts
Regensburg deshalb nicht sehr förderlich. Doch die Richter können
nicht anders entscheiden, denn ihre Grundlage ist das Bürgerliche
Gesetzbuch. Und dort sind Fundsachen – darunter fallen auch Tiere –
klar geregelt. An diese Regeln gilt es sich zu halten. Auch nachts
und auch an Wochenenden. Wer in eine solche Situation kommt, sollte
das im Hinterkopf behalten und diesen Mehraufwand nicht scheuen. Denn
weiterfahren und das Tier sich selbst überlassen ist keine
Alternative. Das ist Tierquälerei!

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