Nur noch in Ausnahmefällen erstatten die
Krankenkassen Taxifahrten zum Arzt oder in eine Klinik. „Wie genau
diese Ausnahmen beschaffen sind, ist für viele Patienten nicht leicht
zu durchschauen“, sagt Michaela Schwabe, Beraterin bei der
Unabhängigen Patientenberatung (UPD) in Berlin, in der „Apotheken
Umschau“. Eine einfache Regel aber sei: Nicht einfach drauflosfahren.
Ein Arzt muss die medizinische Notwendigkeit der Taxifahrt
bescheinigen. Zehn Prozent der Fahrtkosten – mindestens fünf und
maximal zehn Euro – haben Patienten zudem selbst zu tragen, wenn sie
nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind. Im Zweifelsfall
mit der Kasse abklären, ob und was sie bezahlt.
Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 9/2015 B liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.apotheken-umschau.de