Sofern ein über den Mindestanforderungen liegender Schallschutz gewünscht wird, sollte dieser nach Möglichkeit immer in einem privatrechtlichen Zusatzvertrag zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden. Dies liegt darin begründet, dass weder das Beiblatt 2 zu DIN 4109 noch die VDI 4100 baurechtlich eingeführt sind. Einen rechtlich bindenden Charakter weisen beide Regelwerke damit nicht auf. In beiden Normen bzw. Richtlinien werden jedoch Werte für einen erhöhten Schallschutz zwischen fremden Wohn- und Arbeitsbereichen ausgewiesen.
Mit der aktuell bei der Forum Verlag Herkert GmbH erschienenen „PlanungsPraxis Schallschutz in Wohngebäuden“ stehen die wichtigsten Anforderungen zur Planung und Auslegung von Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 und VDI 4100 zur Verfügung. Technische Details und farbige Abbildungen zur fachgerechten Konstruktion und Bemessung helfen, Schallschutzmängel in Wohngebäuden konsequent zu vermeiden.
Die Abbildung hierzu und nähere Informationen zum Buch unter: www.planungs-praxis.de (http://www.planungs-praxis.de/schallschutz.php)