Richtig umziehen – Woran Sie denken sollten.

Wer in eine neue Wohnung umziehen möchte, muss zu allererst einmal die alte kündigen. Diese Kündigung muss fristgerecht erfolgen. Die Kündigungsfrist für Mieter beträgt drei Monate – egal, wie lange der Mietvertrag besteht. Des Weiteren bedarf die Kündigung unbedingt der Schriftform, eine mündliche Kündigung ist nicht rechtswirksam. Ebenso kann man nicht per Fax, E-Mail oder SMS kündigen, denn die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein. Sie muss im Original vorliegen und von allen unterschrieben sein, die auch beim Bezug der Wohnung unterschrieben haben. Dies gilt sowohl für den Ehepartner als auch für den Ex-Freund, der vielleicht schon lange nicht mehr dort wohnt, aber immer noch im Mietvertrag steht. Besonders ist darauf zu achten, dass die Kündigung den Vermieter rechtzeitig und nachweisbar erreicht. Kündigt man bis zum dritten Werktag eines Monats, zählt dieser Monat bei der Kündigungsfrist mit. Um bei der Zustellung auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich, das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein oder per Boten zu verschicken. Das Schreiben selbst muss keine bestimmte Form haben. Ein Kündigungsgrund muss nicht genannt werden.

Freunde und Bekannte sollten auf jeden Fall rechtzeitig über den Umzug informiert werden, ansonsten stehen Sie am Umzugstag möglicherweise allein da. Bei einem Fernumzug sollten schon frühzeitig Vorbereitungen für Anreise und Unterkunft getroffen werden. Falls Ihnen keine Freunde oder Bekannte beim Umzug behilflich sind, kümmern Sie sich frühzeitig um eine Spedition, die Ihnen beim Umzug hilft. Holen Sie sich vorher verschiedene Angebote ein. Beachten Sie, dass der Umfang der im Preis enthaltenen Leistungen von Spedition zu Spedition variieren kann.

Die alte Wohnung muss oft renoviert übergeben werden (evtl. Wände streichen und Teppich reinigen). Hier gibt es umfangreiche Rechtsprechungen, die wir hier jedoch nicht benennen wollen. Der Mieter kann dann die Mietkaution zuzüglich der bei Vertragsabschluss vereinbarten Zinsen vom Vermieter zurückverlangen. Bösen Überraschungen bei der Wohnungsübergabe kann man entgegenwirken, indem man eine Vorabnahme vereinbart. Bei diesem Termin wird gemeinsam besprochen, welche Arbeiten ausgeführt werden sollen.

Nicht nur bei dem Auszug aus der alten sondern auch bei dem Einzug in die neue Wohnung gibt es Einiges zu beachten. Um Widrigkeiten im neuen Mietverhältnis vorzubeugen, ist es ratsam, den Mietvertrag vor Unterzeichnung von einem Anwalt prüfen zu lassen. Das Ummelden beim Einwohnermeldeamt nicht vergessen!

Bei der Wohnungsübergabe unbedingt die Zählerstände der neuen Wohnung notieren. So kann man eine spätere Abrechnung besser nachvollziehen. Ein Nachsendeantrag bei der Post sorgt dafür, dass die Post einen auch in der neuen Wohnung weiterhin pünktlich erreicht. Falls zutreffend, denken Sie auch daran, sich Ihre Tageszeitung von nun an an die neue Adresse schicken zu lassen. Schnell werden hier die Magazine vergessen, die nur wöchentlich, monatlich oder noch seltener kommen. Kümmern Sie sich frühzeitig um einen neuen Telefonanschluss. Besonders wichtig ist natürlich auch die Meldung der neuen Adresse z. B. bei:

• Arbeitgeber,
• Krankenkasse,
• Finanzamt,
• Versicherungen,
• Geldinstitut etc.

Ein Umzug kann schnell in Stress ausarten. Eine gute Planung ist bei einem Umzug daher das A und O. Mithilfe einer Checkliste und einer guten Zeitplanung können unnötige Wege und Verzögerungen vermieden werden. Dann steht einem reibungslosen Wechsel ins neue Zuhause nichts mehr im Wege.

Juliane Kürbis, 2. Assistentin, Top-Immobilien GmbH Berlin
www.topimmobilienXL.de

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