Riehle sieht die derzeitigen Höchstwerte als zu gering an, um schnell und unkompliziert reagieren zu können: „Bei Personen mit einem Handicap gibt es deutlich mehr unerwartete Eventualitäten als beim Durchschnittsbürger. Daher scheint es auch durchaus gerechtfertigt, wenn behinderten Menschen ein größerer Puffer gewährt wird, wenn es um materielle, finanzielle Mittel geht, die vom Zugriff durch die Sozialbehörden geschützt bleiben. Wir fordern daher den Gesetzgeber entsprechend zu einer Regelung auf, welche im Sinne des Nachteilsausgleichsgedanken Personen mit Handicap ein erkennbar höheres und in Abstand stehendes Schonvermögen zugesteht, das sich von jenem bei gesunden Leistungsbeziehern der Grundsicherung deutlich abhebt. Beeinträchtigten Sozialhilfe- und Bürgergeld-Empfängern muss eine gewisse Liquidität bleiben, um auf die für sie deutlich wahrscheinlicheren Unwägbarkeiten des Alltags adäquat eingehen zu können. Die bisherige Gesetzeslage ist in dieser Hinsicht vollkommen unzureichend und berücksichtigt den besonderen Hilfebedarf von Menschen mit Handicap in einer stiefmütterlichen Weise. Es braucht daher ein Signal von der Ampel-Koalition, dass man den herausragenden Anspruch an behinderte Personen, der sich aus ihren Zusatzausgaben ergibt, ernstnimmt und erkannt hat“, so Riehle abschließend.
Die Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“ bietet Menschen mit und ohne Behinderung eine kostenlose Sozialberatung unter www.beratung-mit-handicap.de (https://www.beratung-mit-handicap.de) an, die bundesweit in Anspruch genommen werden kann.