Ausschlaggebend für diesen besonderen, zeitlich begrenzten Service von SeaHelp ist die Tatsache, dass man seitens der Gesetzgebung bei der Ausformulierung der zu Grunde liegenden Bedingungen, die einen in den Genuss der Sonderregelung führen, wohl in erster Linie die kroatischen Bootseigner im Visier hatte. SeaHelp-Chef Wolfgang Dauser: „Wer der kroatischen Sprache nicht mächtig ist und die Gepflogenheiten in den örtlichen Amtsstuben nicht kennt, hat so gut wie keine Chance, sein Boot in der vorgegebenen Zeit in Kroatien so registrieren zu lassen, dass die Vorteile der Steuerregelung tatsächlich greifen.“
In der Tat: Von der Beantragung der dazu erforderlichen OIB, der kroatischen Steuernummer über die Erstellung der erforderlichen, von einem gerichtlich zugelassenen Dolmetscher übersetzten und notariell beglaubigten Unterlagen bis hin zur Entrichtung der Gebühren und Stellung eines zusätzlichen Bürgen, der über die kroatische Staatsbürgerschaft sowie einem gültigen Wohnsitz in Kroatien verfügt, ist es ein weiter Weg. Und der wird noch steiniger, wenn man bedenkt, dass die Amtssprache in Kroatien eben kroatisch und nicht deutsch ist. Hinzu kommt, das weder Steuerbehörden noch Hafenämter auf eine derartige, zu erwartende Flut von Anträgen vorbereitet sind und man mit einem behördlichen Bearbeitungsstau rechnen sollte, bei dem schnell mal der Stichtag 31.5.2013 überschritten werden kann.
Da SeaHelp in ganz Kroatien über entsprechende bestehende Kontakte zu den involvierten Behörden, Hafenämtern sowie den mit der Zollabwicklung betrauten Speditionen und gegebenenfalls erforderlichen Sachverständigen verfügt, hat man sich entschlossen, diese „All-inclusive-Umflaggung“ inklusive der regelkonformen Erledigung aller Formalitäten den Skippern anzubieten. Dazu ist es lediglich erforderlich, eine Kopie der Bootsregistrierung sowie der gültigen Versicherungspolice entweder per Mail an steuer@sea-help.eu oder per Fax an die Nummer 0043 6133627290 zu senden. Aufgrund der derzeit starken Nachfrage bitten wir, von telefonischen Anfragen abzusehen. Innerhalb weniger Tage erhalten die Skipper dann ein entsprechendes Angebot mit detaillierter Aufstellung des jeweiligen Tätigwerdens und der dafür anfallenden Kosten.
Wolfgang Dauser weiter: „SeaHelp möchte den Skippern den Spießroutenlauf bei den kroatischen Behörden ersparen und gleichzeitig sichergestellt wissen, dass der als Grundlage für die Versteuerung festgelegte Wert auch den realen Gegebenheiten entspricht.“ Als Kooperationspartner aller bedeutenden Wassersportverbände im deutschsprachigen Raum besitzt der österreichisch-kroatische Dienstleister mit seinen Stützpunkten entlang der kroatischen Adria wie kein anderer die Kompetenz, als Bindeglied zwischen den Skippern und den kroatischen Behörden bei der fristgerechten Umsetzung der neuen Verordnung zu unterstützen. Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie künftig auch unter www.sea-help.eu .